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Die Erbauseinandersetzung stellt einen komplexen Prozess dar, der sowohl steuerliche als auch rechtliche Aspekte miteinander verknüpft. Nach dem Tod einer Person muss das Vermögen unter den Erben aufgeteilt werden, wobei das Erbrecht – in Deutschland insbesondere im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt – die rechtlichen Rahmenbedingungen vorgibt. Gleichzeitig spielen steuerliche Vorschriften, wie die Erbschaft- und Schenkungsteuer, eine entscheidende Rolle, da sie die finanzielle Belastung der Erben maßgeblich beeinflussen können. Freibeträge, Steuerklassen und die Bewertung des Nachlasses sind hierbei zentrale Elemente, die es zu berücksichtigen gilt. Ziel einer Erbauseinandersetzung ist es, den Nachlass fair und gesetzeskonform zu verteilen, wobei sowohl die individuellen Wünsche des Erblassers als auch die Interessen der Erben berücksichtigt werden müssen. In vielen Fällen Bedarf es eines Erbscheins oder Europäischen Nachlasszeugnisses und es gilt, unnötige Kosten bei der Verteilung des Nachlasses zu vermeiden.

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Maximilian Labudek
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Wirtschaftsmediator (cvm)

Maximilian Mörtl
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