Vermögensaufbau mit Weitblick
Vermögensaufbau ist ein zentrales Thema für viele Menschen, die langfristig - auch über Generationen hinweg - finanzielle Sicherheit und Wohlstand anstreben. Dabei spielen nicht nur persönliche Spar- und Investitionsstrategien eine Rolle, sondern auch rechtliche und steuerrechtliche Rahmenbedingungen, die maßgeblich beeinflussen, wie effektiv Vermögen aufgebaut und erhalten werden kann.
In Deutschland und vielen anderen Ländern unterliegen Einkünfte aus Kapitalvermögen, Immobilienvermögen oder anderen Anlageformen spezifischen gesetzlichen Regelungen, die sowohl Chancen als auch Pflichten mit sich bringen. Steuerliche Aspekte, wie die Abgeltungsteuer, Freibeträge oder Abschreibungsmöglichkeiten, können die Rendite von Investitionen erheblich beeinflussen. Gleichzeitig ist es wichtig, rechtliche Fallstricke – etwa bei Erbschaften, Schenkungen oder der Strukturierung von Vermögenswerten – zu vermeiden, um den Aufbau und die Weitergabe von Vermögen abzusichern. Zudem unterliegt das Steuerrecht ständigem Wandel, was eine laufende Prüfung der Vermögensanlagen in rechtlicher und steuerlicher Hinsicht unabdingbar macht.
Eine fundierte Auseinandersetzung mit diesen Themen ermöglicht es, strategisch kluge Entscheidungen zu treffen und das Vermögen nachhaltig zu mehren.
Experten

Fragen rund um den Vermögensaufbau
Macht die Gründung einer vermögensverwaltenden GmbH für meine Aktien steuerlich Sinn?
Der Handel mit Aktien in ihrer GmbH ist steuerlich weitgehend freigestellt im Vergelich zum privaten Aktienhandel. Auch Aktienfonds und zugehörige ETFs profiteiren von einer geringeren Steuerlast, wenn Sie über eine GmbH gehalten werden. Daher steht grundsätzlich ein höheres Investmentvolumen über den Lauf der Zeit zur Verfügung und eine schnellerer Vermögensaufbau kann erfolgen. Insbesondere, wenn Sie das Kapital nicht sofort privat benötigen, macht der Akteinhandel steuerlich in der GmbH Sinn.
Bringt mir eine Holding-GmbH etwas für mein Unternehmen?
Die Ausschüttung von Gewinnen in eine Holding-GmbH macht vor allem dann Sinn, wenn auch ihr operatives Unternehmen eine Kapitalgesellschaft (GmbH, AG oder UG) ist. Denn dann werden nur 5% der Gewinnaussschüttungen besteuert. In der Holding GmbH kann dann das von Ihnen privat nicht benötigte Kapital steuerlich vorteilhafter auf grund höherer Liquidität reinvestiert werden. Zudem kann der Gewinn aus dem verkauf der operativen Kapitalgesellschaft bei einer Veräußerung durch ihre Holding-GmbH ebenfalls von der 95%igen Steuerfreistellung profitieren.
Wie ist die Auftragsforschung steuerlich zu behandeln?
Im Unterschied zu der zuschuss- bzw. spendenfinanzierten Eigenforschung können Projekte der Auftragsforschung zu einer steuerlichen Belastung führen. Im Einzelfall können bei einer überwiegenden Finanzierung aus Zuschussen, Spenden und Erträgen der Vermögensverwaltung Tätigkeiten der Auftragsforschung jedoch auch ertragsteuerbefreit sein und bei vollem Vorsteuerabzug dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegen.
