Mit unserer Erbfall- Simulation zeigen wir Ihnen in verständlicher Form, was rechtlich passieren würde, wenn Sie – ausgehend vom heutigen Stand – versterben würden.
Inhalte Erbfall -Simulation
- Ziel der Erbfall-Simulation
- Rechtsgrundlage
- Inhalt der Erbfall-Simulation
- Grenzen der Erbfall-Simulation
- Optionale Gestaltungsberatung
1. Ziel der Erbfall-Simulation
Die Erbfall-Simulation dient dazu, Ihnen eine klare Übersicht zu geben über:
- Wer nach der gesetzlichen Erbfolge erben würde (gesetzliche Erben und deren Erbquoten),
- wie sich vorhandene Testamente, Erbverträge oder sonstige Verfügungen von Todes wegen auswirken,
- welche Pflichtteilsansprüche bestehen könnten,
- wie sich das Vermögen voraussichtlich auf die beteiligten Personen verteilt (z.B. Immobilien, Unternehmensanteile, Geldvermögen),
- welche erbrechtlichen Risiken oder Konfliktfelder sich abzeichnen (z.B. Pflichtteilsbelastung, Erbengemeinschaft, Unternehmensnachfolge).
2. Rechtsgrundlage
Die Erbfall- Simulation kann – je nach Sachverhalt – auf verschiedenen Rechtsordnungen beruhen:
- Deutsches Erbrecht, insbesondere nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB),
- ausländisches Erbrecht, soweit es nach den Regeln des internationalen Privatrechts anwendbar ist (z.B. wegen Staatsangehörigkeit, gewöhnlichem Aufenthalt oder Lage des Vermögens im Ausland),
- ggf. einer Kombination, wenn mehrere Rechtsordnungen berührt sind.
Wir prüfen, welches Erbrecht voraussichtlich zur Anwendung kommt und legen die Simulation auf dieser Grundlage zugrunde.
3. Inhalt der Erbfall-Simulation
Im Rahmen der Erbfall-Simulation:
- erfassen wir Ihre persönlichen und familiären Verhältnisse (z.B. Ehe, eingetragene Lebenspartnerschaft, Kinder, frühere Ehen, Patchwork-Konstellationen, Stammbaumerstellung, ggf. Ahnenforschung),
- stellen wir die bestehende Rechtslage dar, insbesondere:
- gesetzliche Erbfolge,
- Wirkung vorhandener Testamente, Erbverträge und Schenkungen,
- mögliche Pflichtteilsansprüche,
- stellen wir auf Wunsch grafisch oder tabellarisch dar, wie sich Ihr Vermögen im Todesfall nach aktueller Rechtslage verteilen würde,
- weisen wir auf erkennbare Konflikt- oder Problempunkte hin (z.B. Zersplitterung von Immobilien, Blockaden in Erbengemeinschaften, Belastung durch Pflichtteilsansprüche, Risiken für ein Unternehmen).
4. Grenzen der Erbfall-Simulation
Die Erbfall-Simulation ist eine rechtliche Prognose auf Grundlage der aktuell mitgeteilten Daten und der derzeit geltenden Rechtslage.
Sie:
- ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung zu Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer oder anderen Steuern,
- stellt keine Vermögensbewertung oder Gutachten zur Wertermittlung dar,
- kann zukünftige gesetzliche Änderungen oder Veränderungen in Ihren persönlichen Verhältnissen (z.B. Eheschließung, Scheidung, Geburt von Kindern, Vermögensveränderungen) naturgemäß nicht vollständig abbilden.
5. Optionale Gestaltungsberatung
Auf Wunsch zeigen wir Ihnen im Anschluss an die Erbfall-Simulation mögliche Gestaltungsalternativen -unter Einbeziehung aktueller steuerrechtlicher Rahmenbedingungen - auf, etwa:
Anpassung oder Neufassung von Testament oder Erbvertrag
lebzeitige Vermögensübertragungen
Gestaltung zur Sicherung von Angehörigen, Unternehmensnachfolge oder zur Konfliktvermeidung in der Familie
Diese Gestaltungsberatung ist eine gesonderte Leistung und wird gesondert vereinbart und vergütet.
Häufig gestellte Fragen zur Erbfall-Simulation
Eine Erbfall-Simulation ist eine aktuelle Prognose, wie sich ein akuter Erbfall rechtlich und wirtschaftlich auswirken würde.
Sie beantwortet z.B. Fragen wie:
- Wer würde nach aktueller Rechtslage erben?
- In welcher Höhe würden die einzelnen Erben voraussichtlich beteiligt?
- Welche Pflichtteilsansprüche könnten entstehen?
- Welche steuerlichen Belastungen (Erbschaftsteuer) wären zu erwarten?
Sie ist eine gedankliche und rechnerische Vorwegnahme des Erbfalls, keine rechtsverbindliche Festlegung.
Typische Einsatzbereiche:
- Nachfolgeplanung: Wie verteile ich mein Vermögen sinnvoll auf Kinder, Ehepartner, andere Angehörige?
- Vermeidung von Streit: Erkennen, wo Konflikte oder Pflichtteilsansprüche drohen, bevor der Erbfall eintritt.
- Steuerplanung: Abschätzen, ob und in welcher Höhe Erbschaftsteuer anfällt und ob Gestaltungen (Schenkungen, Testamente, Verträge) sinnvoll sind.
- Unternehmensnachfolge: Sicherstellen, dass ein Betrieb geordnet übergehen kann und nicht durch Erb- oder Steuerlast gefährdet wird.
Eine seriöse Erbfall-Simulation stützt sich insbesondere auf:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Gesetzliche Erbfolge (§§ 1922 ff. BGB)
- Pflichtteilsrecht (§§ 2303 ff. BGB)
- Ehelicher Güterstand (§§ 1363 ff. BGB, insbesondere Zugewinnausgleich)
- Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG)
- Steuerklassen, Freibeträge, Steuersätze (§§ 15, 16, 19 ErbStG)
- Bewertung von Vermögen, insbesondere Immobilien und Betriebsvermögen (in Verbindung mit BewG)
- Ehe- und Erbverträge, Testamente, Gesellschaftsverträge, soweit vorhanden
Wichtig: Eine Erbfallsimulation ist immer nur so gut wie die zugrunde gelegten Daten (Vermögenswerte, Familienverhältnisse, Verträge etc.).
Sollten sich Erblasser, Vermögen oder vorgesehene Erben im Ausland befinden, ist zwingend die jeweilige ausländische Rechtsordnung zu berücksichtigen.
In der Regel erforderlich sind:
- Personenbezogene Daten:
- Familienstand, Ehepartner, Kinder, ggf. Enkel, frühere Ehen
- Güterstand (z.B. Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung, Gütergemeinschaft)
- Vermögensübersicht:
- Immobilien (Eigentumswohnungen, Häuser, Grundstücke)
- Bankguthaben, Wertpapiere, Beteiligungen
- Unternehmenswerte, Praxiswerte
- Lebensversicherungen, Rentenansprüche soweit erbrechtlich relevant
- Schulden (Darlehen, Verbindlichkeiten)
- Rechtsdokumente:
- Testamente, Erbverträge
- Eheverträge
- Gesellschaftsverträge (z.B. GmbH, Personengesellschaften)
- Schenkungsverträge, Vorschenkungen
Je vollständiger diese Informationen, desto verlässlicher die Simulation.
Nein. Eine Erbfall-Simulation ist:
- keine letztverbindliche Feststellung der künftigen Erbquoten oder Steuerlasten,
- sondern eine Prognose auf Basis der aktuellen Rechtslage und der aktuellen Vermögens- und Familienverhältnisse.
Rechtlich verbindlich werden erst:
- wirksam errichtete Testamente oder Erbverträge,
- Schenkungsverträge, Eheverträge,
- sowie später der tatsächliche Erbfall.
Die Simulation dient als Entscheidungsgrundlage für sinnvolle Gestaltungen.
Sie ist umso zuverlässiger, je mehr Folgendes eingehalten wird:
- Aktuelle und vollständige Daten (Vermögen, Wertgutachten, Verträge)
- Berücksichtigung der aktuellen Gesetzeslage
- Realistische Annahmen (z.B. über Wertentwicklungen, Änderungen der Familienverhältnisse)
Nicht vorhersehbar sind z.B.:
- Gesetzesänderungen (z.B. beim Erbschaftsteuerrecht)
- künftige Vermögensveränderungen (Gewinne/Verluste, Verkäufe)
- persönliche Veränderungen (z.B. neue Ehe, zusätzliche Kinder)
Deshalb empfiehlt sich eine regelmäßige Aktualisierung der Simulation.
Risiken können sein:
- Scheinsicherheit: Man geht davon aus, „alles geregelt“ zu haben, obwohl keine oder unzureichende Testamente/Verträge existieren.
- Überholte Berechnungen: Simulation basiert auf veralteten Werten oder alten Gesetzen.
- Unberücksichtigte Pflichtteile: Nahen Angehörigen stehen Pflichtteilsrechte zu, die durch eine bloße Simulation nicht ausgeschlossen werden.
- Unpassende Standardannahmen: Allgemeine Online-Rechner berücksichtigen häufig keine individuellen Besonderheiten (z.B. komplexe Gesellschaftsverträge, Auslandsbezug).
Daher sollte eine Erbfallsimulation immer mit anwaltlicher und steuerlicher Beratung gekoppelt werden.
Professionelle Erbfall-Simulation bietet:
- Rechtskonforme Abbildung der gesetzlichen Erbfolge und Pflichtteile
- Prüfung bestehender Testamente/Eheverträge auf Wirksamkeit und praktische Auswirkungen
- Abgleich von Zivilrecht und Steuerrecht: Was ist zivilrechtlich sinnvoll und gleichzeitig steuerlich optimal?
- Konkrete Gestaltungsvorschläge, z.B.:
- Änderung oder Ergänzung des Testaments
- Abschluss eines Erb- oder Ehevertrags
- gezielte Schenkungen zu Lebzeiten
- Anpassung von Gesellschaftsverträgen
Ein einfacher Online-Erbrechner:
- arbeitet meist nur mit groben Standardannahmen,
- berücksichtigt häufig nur einige gesetzliche Grundregeln,
- kann komplexe Vermögens- und Familienverhältnisse meist nicht sachgerecht abbilden.
Eine professionelle Erbfall-Simulation:
- ist individuell auf Ihre Lebens- und Vermögenssituation zugeschnitten,
- berücksichtigt Testamente, Verträge, Pflichtteile, Steuern und Unternehmenswerte,
- wird rechtlich und steuerlich geprüft und erläutert.
Ja. Sie kann u.a. zeigen:
- ob Freibeträge bereits optimal genutzt werden,
- ob Schenkungen zu Lebzeiten (ggf. mit Nießbrauch) sinnvoll sind,
- ob die Übertragung von Immobilien oder Unternehmensanteilen steuerlich vorteilhaft ist,
- welche Gestaltungen die Steuerlast im gesetzlich zulässigen Rahmen senken können.
Wichtig: Steuerliche Gestaltung muss immer mit den zivilrechtlichen Zielen (Gerechtigkeit, Versorgung, Unternehmensfortführung) abgestimmt werden.
Empfehlenswert ist eine Überprüfung:
- bei wesentlichen Veränderungen (Heirat, Scheidung, Geburt von Kindern, Todesfälle in der Familie),
- bei größeren Vermögensverschiebungen (Kauf/Verkauf von Immobilien oder Unternehmen),
- bei wichtigen Gesetzesänderungen (insbesondere im Erbschaftsteuerrecht),
- ansonsten etwa alle 3–5 Jahre.
Ja, häufig sogar:
- um Streit unter Erben zu vermeiden,
- um den Ehepartner oder einzelne Kinder gezielt abzusichern,
- um Pflichtteilsrisiken zu erkennen,
- um zu prüfen, ob einfache testamentarische Regelungen bereits ausreichen.
Nicht nur große Vermögen profitieren von Klarheit und guter Planung.
Rein rechnerisch kann man vieles auch selbst oder über Online-Tools tun, aber:
- Die Rechtslage (insbesondere Pflichtteils-, Ehe- und Gesellschaftsrecht) ist komplex.
- Fehler bei der Gestaltung (z.B. unwirksame Testamente, nachteilige Formulierungen) werden oft erst im Erbfall sichtbar – dann ist eine Korrektur nicht mehr möglich.
- Die Verzahnung mit Steuerrecht erfordert spezialisiertes Fachwissen.
Deshalb ist es in der Regel sinnvoll, eine Erbfallsimulation durch Rechtsanwälte und Steuerberater mit Schwerpunkt Erbrecht/Erbschaftsteuerrecht begleiten zu lassen.
- Sie kann keine Garantie für den tatsächlichen späteren Verlauf geben.
- Sie ersetzt nicht die notwendige Form (z.B. notarielle Beurkundung bestimmter Verträge).
- Sie bildet nur den zum Zeitpunkt der Erstellung bekannten Stand ab.
- Sie kann persönliche Entwicklungen, Konflikte oder Gesetzesänderungen nicht sicher vorhersagen.
Kompetenzen
How
Erbfallgestaltung insb. Testament
Erbfallgestaltung und Testament mit Bedacht planen
Der Gedanke an den eigenen Tod ist ein unangenehmes …
