Unsere Leistungen in erbrechtlichen Prozessen und Verfahren
Erbrechtliche Streitigkeiten sind häufig emotional belastend und berühren familiäre Beziehungen ebenso wie erhebliche Vermögenswerte.
Wir begleiten Sie in dieser Situation rechtlich sicher und zugleich menschlich angemessen.
Inhalte Erbscheinverfahren / Streitige Prozesse
1. Was Sie von uns erwarten dürfen
Wir vertreten Sie in allen gerichtlichen und außergerichtlichen erbrechtlichen Angelegenheiten nach deutschem Recht. Dazu gehören insbesondere:
- die Klärung und Durchsetzung Ihrer Erbenrechte,
- die Abwehr unberechtigter Forderungen gegen Sie,
- die Sicherung, Herausgabe und Verteilung des Nachlasses,
- die Geltendmachung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen,
- die Auseinandersetzung mit Testamentsvollstreckern und Miterben.
Unser Ziel ist es, Ihre rechtliche Position zu sichern und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen zu erreichen.
2. Unser Vorgehen – Schritt für Schritt
Zu Beginn verschaffen wir uns gemeinsam mit Ihnen einen Überblick über Ihre Situation. Wir
- sichten Ihre Unterlagen (Testament, Erbvertrag, Erbschein, Nachlassverzeichnis, Schriftverkehr usw.),
- klären mit Ihnen den Sachverhalt,
- erläutern Ihnen Ihre Rechtsposition, mögliche Ansprüche und Risiken,
- besprechen die Handlungsoptionen und entwickeln eine erste Strategie.
Dabei legen wir großen Wert auf eine klare und verständliche Sprache – Sie sollen jederzeit nachvollziehen können, welche Möglichkeiten Sie haben und welche Schritte wir empfehlen.
Wenn es sinnvoll ist, versuchen wir – mit Ihrem Einverständnis- zunächst eine außergerichtliche Klärung.
Wir
- führen für Sie die gesamte Korrespondenz mit Miterben, Gegnern, Testamentsvollstreckern, Nachlassgerichten, Banken und Versicherungen,
- verhandeln Vergleiche, z. B. zu Pflichtteilszahlungen oder zur Aufteilung des Nachlasses,
- formulieren Vergleichsvorschläge und prüfen gegnerische Angebote auf ihre Vor- und Nachteile.
So lassen sich oft zügigere, kostengünstigere und für alle Beteiligten tragfähigere Lösungen erreichen.
Lässt sich ein Konflikt außergerichtlich nicht lösen oder ist ein gerichtliches Vorgehen von Anfang an notwendig, vertreten wir Sie vor den zuständigen Gerichten.
Wir
- erstellen Klagen, Anträge, Verteidigungsschriftsätze und Rechtsmittel,
- vertreten Sie in mündlichen Verhandlungen und Beweisaufnahmen,
- führen Vergleichsgespräche vor Gericht und begleiten Sie bei der Umsetzung von gerichtlichen Entscheidungen.
Sie haben dabei einen festen Ansprechpartner, der Sie über alle Schritte, Fristen und Entwicklungen informiert.
Wir sprechen mit Ihnen von Beginn an offen über
- die voraussichtlichen Gerichts- und Anwaltskosten,
- das Kostenrisiko und die Grundsätze der Kostenerstattung,
- die Möglichkeiten einer Prozessfinanzierung
So können Sie fundiert entscheiden, ob und in welchem Umfang Sie ein Verfahren führen möchten.
3. Unsere Schwerpunkte in erbrechtlichen Verfahren
Wenn unklar ist, wer Erbe geworden ist oder in welcher Quote Miterben am Nachlass beteiligt sind, setzen wir Ihre Rechte im Rahmen einer Erbenfeststellungsklage durch.
Wir
- prüfen Ihre erbrechtliche Stellung (gesetzliche Erbfolge oder Testament/Erbvertrag),
- werten etwaige Testamente, Erbverträge und Erbscheine rechtlich aus,
- bereiten die Klage vor und begründen detailliert Ihre Erbenstellung,
- vertreten Sie in der mündlichen Verhandlung und ggf. in Beweisaufnahmen (z. B. zur Echtheit oder Wirksamkeit eines Testaments),
- legen bei Bedarf Rechtsmittel (z. B. Berufung, Beschwerde) ein, wenn dies sinnvoll und von Ihnen gewünscht ist.
Ziel ist ein klares gerichtliches Urteil, das Ihre Erbenstellung verbindlich feststellt.
Wenn eine andere Person Nachlassgegenstände in Besitz hat, die ihr nicht zustehen, setzen wir Ihre Herausgabeansprüche durch.
Wir
- prüfen, ob Ihre Erbenstellung feststeht und der Gegner als Erbschaftsbesitzer im Rechtssinne anzusehen ist,
- erfassen und beziffern die Herausgabe- und ggf. Nutzungsersatzansprüche,
- mahnen die Gegenseite außergerichtlich zur Herausgabe und Auskunft – soweit sinnvoll,
- erheben Herausgabeklage und setzen ggf. Auskunfts- und Rechnungslegungsansprüche durch,
- begleiten Sie beim Vollstrecken eines Titels, wenn der Gegner trotz Verurteilung nicht leistet.
Ziel ist es, dass Sie den Nachlass und die gezogenen Nutzungen tatsächlich erhalten.
Wir vertreten Sie sowohl als Pflichtteilsberechtigte:n als auch als Erbe, der mit Pflichtteilsforderungen konfrontiert ist.
Wir
- prüfen, ob und in welcher Höhe Pflichtteils- oder Pflichtteilsergänzungsansprüche bestehen,
- unterstützen Sie bei der Durchsetzung oder Abwehr von Auskunfts und Wertermittlungsansprüchen,
- verhandeln über Höhe, Modalitäten und Zeitpunkt einer Zahlung,
- erheben Klage auf Zahlung des Pflichtteils oder verteidigen Sie gegen entsprechende Klagen,
- begleiten – falls erforderlich – die Einholung von Wertgutachten (z. B. zu Immobilien oder Unternehmen).
Unser Ziel ist eine wirtschaftlich vernünftige Lösung, die Ihre Interessen bestmöglich wahrt.
Wenn Sie mit der Arbeit eines Testamentsvollstreckers unzufrieden sind oder Pflichtverletzungen vermuten, vertreten wir Ihre Interessen konsequent.
Wir
- prüfen, ob und in welchem Umfang Testamentsvollstreckung wirksam angeordnet wurde,
- bewerten das Verhalten des Testamentsvollstreckers rechtlich (z. B. bei verzögerter Auskunft, fehlerhafter Verwaltung oder unklarer Abrechnung),
- setzen Auskunfts und Rechnungslegungsansprüche durch,
- machen Schadensersatzansprüche geltend oder wehren unberechtigte Forderungen ab,
- leiten – soweit rechtlich möglich – Schritte zur Abberufung des Testamentsvollstreckers ein.
Ziel ist eine ordnungsgemäße, transparente und rechtmäßige Verwaltung des Nachlasses.
4. Weitere Verfahren, bei denen wir Sie unterstützen
Je nach Sachverhalt vertreten wir Sie außerdem in:
Anfechtung von Testamenten und Erbverträgen
Streitigkeiten zwischen Miterben im Rahmen der Erbauseinandersetzung
Auseinandersetzungen über Vermächtnisse und Auflagen
Verfahren vor dem Nachlassgericht (z. B. Erbschein, Ausschlagung, Testamentsauslegung)
Diese Leistungen stimmen wir im Einzelfall mit Ihnen ab und vereinbaren sie gesondert.
5. Unsere Arbeitsweise und Ihre Mitwirkung
Wir schulden Ihnen eine sorgfältige, interessengerechte und auf Ihre Situation abgestimmte Beratung und Vertretung.
Einen bestimmten Prozesserfolg können wir – wie jeder Rechtsanwalt – nicht garantieren, wohl aber eine professionelle und transparente Bearbeitung Ihres Mandats.
Damit wir Ihre Interessen optimal vertreten können, benötigen wir von Ihnen
- vollständige und wahrheitsgemäße Informationen,
- alle relevanten Unterlagen,
- zeitnahe Rückmeldungen auf unsere Fragen und Hinweise.
Steuerliche Fragen berücksichtigen wir, soweit sie unmittelbar mit dem Erbfall zusammenhängen und wir dazu ebenfalls von Ihnen beauftragt werden.
6. Vergütung
Sofern mit Ihnen keine abweichende Honorarvereinbarung geschlossen wird, erfolgt unsere Vergütung nach den gesetzlichen Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG).
Wir erläutern Ihnen
- die Grundlagen der Gebühren,
- die voraussichtliche Kostenhöhe,
- das Risiko, Gerichts und Anwaltskosten der Gegenseite tragen zu müssen,
- sowie die Rolle einer möglichen Prozessfinanzierung.
Häufig gestellte Fragen zu erbrechtlichen Verfahren und Prozessen in Deutschland
Ein Erbenfeststellungsverfahren dient dazu, gerichtlich klären zu lassen, wer Erbe ist und in welcher Quote (z. B. zu ½, ¼ usw.).
Das ist besonders wichtig, wenn:
- mehrere Personen behaupten, Erben zu sein,
- die Wirksamkeit eines Testaments bestritten wird,
- das Nachlassgericht keinen eindeutigen Erbschein erteilen kann oder will.
Am Ende steht ein gerichtliches Urteil, das verbindlich feststellt, wer Erbe ist.
Eine Erbenfeststellungsklage ist sinnvoll, wenn:
- der Nachlassgerichtsbeschluss oder ein Erbschein nicht ausreicht oder angegriffen wird,
- andere Personen Ihre Erbenstellung bestreiten,
- Banken, Versicherungen oder Vertragspartner Ihre Erbenstellung anzweifeln,
- ohne klare Erbenstellung wichtige Entscheidungen zum Nachlass nicht getroffen werden können (z. B. Verkauf einer Immobilie).
Wir prüfen mit Ihnen, ob eine Erbenfeststellungsklage notwendig und aussichtsreich ist oder ob mildere Mittel (z. B. Erbscheinverfahren, außergerichtliche Einigung) genügen.
Erbschaftsbesitzer ist eine Person, die Nachlassgegenstände in Besitz hat, obwohl diese ihr rechtlich nicht zustehen und sie sich für berechtigt hält.
Beispiele:
- Jemand nimmt Möbel, Schmuck, Geld oder ein Auto des Erblassers an sich, weil er sich (zu Unrecht) für Erben hält.
- Ein entfernter Verwandter verwaltet Konten und Vermögen „auf eigene Faust“, obwohl er kein Erbe ist.
Gegen den Erbschaftsbesitzer können Sie Herausgabeansprüche und teilweise auch Nutzungsersatz geltend machen.
Mit einer Herausgabeklage verlangen Sie vom Erbschaftsbesitzer:
- die Herausgabe von Nachlassgegenständen,
- ggf. die Auskunft, was er erhalten hat,
- ggf. Rechnungslegung und Nutzungsersatz (z. B. Mieteinnahmen, Zinsen).
Die Klage richtet sich regelmäßig gegen Personen, die Vermögen des Erblassers besitzen, obwohl Sie (oder andere) Erben sind.
Vor einer Klage wird häufig zunächst eine außergerichtliche Aufforderung zur Herausgabe ausgesprochen.
Der Pflichtteil ist ein gesetzlich garantierter Mindestanteil am Nachlass für bestimmte nahe Angehörige, z. B.:
- Kinder (auch nichteheliche und adoptierte Kinder),
- Ehegatten,
- in bestimmten Fällen Eltern.
Er steht zu, wenn Sie durch Testament oder Erbvertrag ganz oder teilweise enterbt wurden. Der Pflichtteil ist ein Geldanspruch, kein Anspruch auf bestimmte Gegenstände.
Beispiel:
Ihr Vater setzt seine neue Partnerin zur Alleinerbin ein. Sie als Kind haben dann in der Regel Anspruch auf den Pflichtteil in Geld gegen die Erbin.
Eine Klage auf Pflichtteil ist typischerweise nötig, wenn:
- der Erbe Ihren Anspruch bestreitet oder
- der Erbe nicht vollständig Auskunft über den Nachlass erteilt oder
- trotz klarer Anspruchslage keine Zahlung erfolgt.
Der Ablauf ist meist:
1. Außergerichtliche Aufforderung zur Auskunft über den Nachlass.
2. Prüfung und Berechnung des Pflichtteils.
3. Außergerichtliche Zahlungsaufforderung.
4. Klage, wenn keine Einigung möglich ist.
Wir begleiten Sie in allen Stufen – von der ersten Auskunftsforderung bis zum Gerichtsverfahren.
Wesentliche Punkte:
- Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre.
- Die Frist beginnt in der Regel mit dem Ende des Jahres,
- in dem der Erblasser verstorben ist und
- Sie von der Enterbung und Ihrer Pflichtteilsberechtigung erfahren haben.
Ein Testamentsvollstrecker ist eine vom Erblasser eingesetzte Person, die den Nachlass verwaltet und abwickelt.
Aufgaben können sein:
- Sicherung und Verwaltung des Nachlasses,
- Begleichung von Nachlassverbindlichkeiten,
- Durchführung der Erbauseinandersetzung zwischen Miterben,
- Umsetzung von Auflagen und Vermächtnissen.
Der Testamentsvollstrecker handelt dabei nicht im eigenen Interesse, sondern soll den Willen des Erblassers umsetzen.
Sie können gegen einen Testamentsvollstrecker vorgehen, wenn:
- er keine oder unzureichende Auskunft erteilt,
- er keine geordnete Rechnungslegung vorlegt,
- er den Nachlass unsachgemäß verwaltet (z. B. Vermögen verschleudert),
- er gegen Testamentsanordnungen oder gesetzliche Pflichten verstößt.
Mögliche Schritte sind:
- außergerichtliche Aufforderung zur Auskunft und Rechnungslegung,
- Klage auf Auskunft, Rechnungslegung oder Herausgabe,
- ggf. Klage auf Schadensersatz,
- unter bestimmten Voraussetzungen Antrag auf Abberufung des Testamentsvollstreckers.
Wir prüfen, welche Maßnahmen im konkreten Fall sinnvoll und rechtlich möglich sind.
Der grobe Ablauf ist meist:
1. Beratung und Prüfung der Rechtslage.
2. Außergerichtlicher Schriftverkehr (Aufforderung, Fristsetzung, Vergleichsversuche).
3. Klageeinreichung beim zuständigen Gericht.
4. Schriftwechsel zwischen den Anwälten über das Gericht.
5. Mündliche Verhandlung, ggf. mit Beweisaufnahme (Zeugen, Urkunden, Gutachten).
6. Vergleich oder Urteil.
7. Ggf. Rechtsmittel (Berufung) und/oder Zwangsvollstreckung.
Wir informieren Sie über jeden Schritt und besprechen mit Ihnen Chancen, Risiken und Kosten.
Die Dauer hängt stark vom Einzelfall ab:
- einfache Verfahren mit klarer Sachlage: oft einige Monate,
- komplexe Streitigkeiten, insbesondere mit Gutachten, mehreren Beteiligten oder umfangreicher Beweisaufnahme: häufig ein Jahr und länger.
Außergerichtliche Einigungen können deutlich schneller gehen. Wir versuchen, das Verfahren – unter Wahrung Ihrer Rechte – so zügig wie möglich voranzutreiben.
Die Kosten hängen u. a. ab von:
- dem Gegenstandswert (z. B. Höhe des Nachlasses oder der Forderung),
- dem Umfang der anwaltlichen Tätigkeit,
- ob ein Vergleich geschlossen oder ein Urteil ergeht,
- ob ein oder mehrere Instanzen durchlaufen werden.
Grundsätzlich gilt:
- Ohne besondere Vereinbarung richten sich die Anwaltsgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
- Hinzu kommen ggf. Gerichtskosten und Kosten für Gutachten.
- Wer den Rechtsstreit verliert, muss häufig auch die Kosten der Gegenseite tragen.
Wir erläutern Ihnen vor Einleitung eines Verfahrens, mit welchen Kosten Sie voraussichtlich rechnen müssen und ob die Möglichkeit einer Prozessfinanzierung in Betracht kommt.
Ob Ihre persönliche Anwesenheit erforderlich ist, hängt vom Verfahren ab:
- In vielen zivilrechtlichen Verfahren können wir Sie vollständig anwaltlich vertreten.
- Das Gericht kann jedoch Ihre persönliche Anhörung anordnen.
- In sensiblen erbrechtlichen Verfahren (z. B. Streit unter Familienangehörigen) ist Ihre Anwesenheit oft hilfreich, um Sachverhalte zu klären oder Vergleiche zu schließen.
Wir bereiten Sie auf Gerichtstermine sorgfältig vor und begleiten Sie, wenn Ihre Anwesenheit erforderlich oder sinnvoll ist.
Ob sich eine Klage „lohnt“, ist immer eine Einzelfallentscheidung und hängt u. a. ab von:
- der Höhe des möglichen Anspruchs,
- den Beweismöglichkeiten,
- der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gegenseite,
- dem Verhältnis zu anderen Beteiligten (Familie),
- den voraussichtlichen Kosten und der Dauer des Verfahrens.
Wir geben Ihnen eine realistische Einschätzung zu Chancen, Risiken und Alternativen (z. B. Vergleich, Mediation), damit Sie eine informierte Entscheidung treffen können.
Kontakt
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Kompetenzen
How
Erbauseinandersetzung / Erbschaftsstreit
Die Erbauseinandersetzung stellt einen komplexen Prozess dar, der sowohl steuerliche als auch rechtliche Aspekte miteinander …
