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Unsere Leistungen in erbrechtlichen Prozessen und Verfahren

Erbrechtliche Streitigkeiten sind häufig emotional belastend und berühren familiäre Beziehungen ebenso wie erhebliche Vermögenswerte.
Wir begleiten Sie in dieser Situation rechtlich sicher und zugleich menschlich angemessen.

Häufig gestellte Fragen zu erbrechtlichen Verfahren und Prozessen in Deutschland

Ein Erbenfeststellungsverfahren dient dazu, gerichtlich klären zu lassen, wer Erbe ist und in welcher Quote (z. B. zu ½, ¼ usw.).
Das ist besonders wichtig, wenn:

  • mehrere Personen behaupten, Erben zu sein,
  • die Wirksamkeit eines Testaments bestritten wird,
  • das Nachlassgericht keinen eindeutigen Erbschein erteilen kann oder will.

Am Ende steht ein gerichtliches Urteil, das verbindlich feststellt, wer Erbe ist.

Eine Erbenfeststellungsklage ist sinnvoll, wenn:

  • der Nachlassgerichtsbeschluss oder ein Erbschein nicht ausreicht oder angegriffen wird,
  • andere Personen Ihre Erbenstellung bestreiten,
  • Banken, Versicherungen oder Vertragspartner Ihre Erbenstellung anzweifeln,
  • ohne klare Erbenstellung wichtige Entscheidungen zum Nachlass nicht getroffen werden können (z. B. Verkauf einer Immobilie).

Wir prüfen mit Ihnen, ob eine Erbenfeststellungsklage notwendig und aussichtsreich ist oder ob mildere Mittel (z. B. Erbscheinverfahren, außergerichtliche Einigung) genügen.

Erbschaftsbesitzer ist eine Person, die Nachlassgegenstände in Besitz hat, obwohl diese ihr rechtlich nicht zustehen und sie sich für berechtigt hält.
Beispiele:

  • Jemand nimmt Möbel, Schmuck, Geld oder ein Auto des Erblassers an sich, weil er sich (zu Unrecht) für Erben hält.
  • Ein entfernter Verwandter verwaltet Konten und Vermögen „auf eigene Faust“, obwohl er kein Erbe ist.

Gegen den Erbschaftsbesitzer können Sie Herausgabeansprüche und teilweise auch Nutzungsersatz geltend machen.

Mit einer Herausgabeklage verlangen Sie vom Erbschaftsbesitzer:

  • die Herausgabe von Nachlassgegenständen,
  • ggf. die Auskunft, was er erhalten hat,
  • ggf. Rechnungslegung und Nutzungsersatz (z. B. Mieteinnahmen, Zinsen).

Die Klage richtet sich regelmäßig gegen Personen, die Vermögen des Erblassers besitzen, obwohl Sie (oder andere) Erben sind.
Vor einer Klage wird häufig zunächst eine außergerichtliche Aufforderung zur Herausgabe ausgesprochen.

Der Pflichtteil ist ein gesetzlich garantierter Mindestanteil am Nachlass für bestimmte nahe Angehörige, z. B.:

  • Kinder (auch nichteheliche und adoptierte Kinder),
  • Ehegatten,
  • in bestimmten Fällen Eltern.

Er steht zu, wenn Sie durch Testament oder Erbvertrag ganz oder teilweise enterbt wurden. Der Pflichtteil ist ein Geldanspruch, kein Anspruch auf bestimmte Gegenstände.


Beispiel:
Ihr Vater setzt seine neue Partnerin zur Alleinerbin ein. Sie als Kind haben dann in der Regel Anspruch auf den Pflichtteil in Geld gegen die Erbin.


Eine Klage auf Pflichtteil ist typischerweise nötig, wenn:

  • der Erbe Ihren Anspruch bestreitet oder
  • der Erbe nicht vollständig Auskunft über den Nachlass erteilt oder
  • trotz klarer Anspruchslage keine Zahlung erfolgt.

Der Ablauf ist meist:
1.    Außergerichtliche Aufforderung zur Auskunft über den Nachlass.
2.    Prüfung und Berechnung des Pflichtteils.
3.    Außergerichtliche Zahlungsaufforderung.
4.    Klage, wenn keine Einigung möglich ist.

Wir begleiten Sie in allen Stufen – von der ersten Auskunftsforderung bis zum Gerichtsverfahren.

Wesentliche Punkte:

  • Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre.
  • Die Frist beginnt in der Regel mit dem Ende des Jahres, 
    • in dem der Erblasser verstorben ist und
    • Sie von der Enterbung und Ihrer Pflichtteilsberechtigung erfahren haben.

Ein Testamentsvollstrecker ist eine vom Erblasser eingesetzte Person, die den Nachlass verwaltet und abwickelt.

Aufgaben können sein:

  • Sicherung und Verwaltung des Nachlasses,
  • Begleichung von Nachlassverbindlichkeiten,
  • Durchführung der Erbauseinandersetzung zwischen Miterben,
  • Umsetzung von Auflagen und Vermächtnissen.

Der Testamentsvollstrecker handelt dabei nicht im eigenen Interesse, sondern soll den Willen des Erblassers umsetzen.

Sie können gegen einen Testamentsvollstrecker vorgehen, wenn:

  • er keine oder unzureichende Auskunft erteilt,
  • er keine geordnete Rechnungslegung vorlegt,
  • er den Nachlass unsachgemäß verwaltet (z. B. Vermögen verschleudert),
  • er gegen Testamentsanordnungen oder gesetzliche Pflichten verstößt.

Mögliche Schritte sind:

  • außergerichtliche Aufforderung zur Auskunft und Rechnungslegung,
  • Klage auf Auskunft, Rechnungslegung oder Herausgabe,
  • ggf. Klage auf Schadensersatz,
  • unter bestimmten Voraussetzungen Antrag auf Abberufung des Testamentsvollstreckers.

Wir prüfen, welche Maßnahmen im konkreten Fall sinnvoll und rechtlich möglich sind.

Der grobe Ablauf ist meist:
1.    Beratung und Prüfung der Rechtslage.
2.    Außergerichtlicher Schriftverkehr (Aufforderung, Fristsetzung, Vergleichsversuche).
3.    Klageeinreichung beim zuständigen Gericht.
4.    Schriftwechsel zwischen den Anwälten über das Gericht.
5.    Mündliche Verhandlung, ggf. mit Beweisaufnahme (Zeugen, Urkunden, Gutachten).
6.    Vergleich oder Urteil.
7.    Ggf. Rechtsmittel (Berufung) und/oder Zwangsvollstreckung.

Wir informieren Sie über jeden Schritt und besprechen mit Ihnen Chancen, Risiken und Kosten.

Die Dauer hängt stark vom Einzelfall ab:

  • einfache Verfahren mit klarer Sachlage: oft einige Monate,
  • komplexe Streitigkeiten, insbesondere mit Gutachten, mehreren Beteiligten oder umfangreicher Beweisaufnahme: häufig ein Jahr und länger.

Außergerichtliche Einigungen können deutlich schneller gehen. Wir versuchen, das Verfahren – unter Wahrung Ihrer Rechte – so zügig wie möglich voranzutreiben.

Die Kosten hängen u. a. ab von:

  • dem Gegenstandswert (z. B. Höhe des Nachlasses oder der Forderung),
  • dem Umfang der anwaltlichen Tätigkeit,
  • ob ein Vergleich geschlossen oder ein Urteil ergeht,
  • ob ein oder mehrere Instanzen durchlaufen werden.

Grundsätzlich gilt:

  • Ohne besondere Vereinbarung richten sich die Anwaltsgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
  • Hinzu kommen ggf. Gerichtskosten und Kosten für Gutachten.
  • Wer den Rechtsstreit verliert, muss häufig auch die Kosten der Gegenseite tragen.

Wir erläutern Ihnen vor Einleitung eines Verfahrens, mit welchen Kosten Sie voraussichtlich rechnen müssen und ob die Möglichkeit einer Prozessfinanzierung in Betracht kommt.

Ob Ihre persönliche Anwesenheit erforderlich ist, hängt vom Verfahren ab:

  • In vielen zivilrechtlichen Verfahren können wir Sie vollständig anwaltlich vertreten.
  • Das Gericht kann jedoch Ihre persönliche Anhörung anordnen.
  • In sensiblen erbrechtlichen Verfahren (z. B. Streit unter Familienangehörigen) ist Ihre Anwesenheit oft hilfreich, um Sachverhalte zu klären oder Vergleiche zu schließen.

Wir bereiten Sie auf Gerichtstermine sorgfältig vor und begleiten Sie, wenn Ihre Anwesenheit erforderlich oder sinnvoll ist.

Ob sich eine Klage „lohnt“, ist immer eine Einzelfallentscheidung und hängt u. a. ab von:

  • der Höhe des möglichen Anspruchs,
  • den Beweismöglichkeiten,
  • der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gegenseite,
  • dem Verhältnis zu anderen Beteiligten (Familie),
  • den voraussichtlichen Kosten und der Dauer des Verfahrens.

Wir geben Ihnen eine realistische Einschätzung zu Chancen, Risiken und Alternativen (z. B. Vergleich, Mediation), damit Sie eine informierte Entscheidung treffen können.

Kompetenzen

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How
Erbauseinandersetzung / Erbschaftsstreit

Die Erbauseinandersetzung stellt einen komplexen Prozess dar, der sowohl steuerliche als auch rechtliche Aspekte miteinander …

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