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Pflichtteil - Ansprüche durchsetzen, Nachfolge gestalten

Wurden Sie enterbt oder im Testament nicht ausreichend berücksichtigt? Als naher Angehöriger kann Ihnen ein gesetzlicher Pflichtteil zustehen. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Ansprüche rechtssicher, konsequent und mit Augenmaß durchzusetzen.

Möchten Sie selbst bestimmen, wer Ihr Vermögen erhält? Dann sollte der Pflichtteil frühzeitig in die Nachfolgeplanung einbezogen werden. Mit einer klugen Gestaltung lassen sich Pflichtteilsrisiken legal reduzieren, Streit vermeiden und Ihr Wille bestmöglich absichern.

Enterbt? Wir setzen Ihren Pflichtteil durch.

Wenn Sie als naher Angehöriger enterbt wurden oder weniger erhalten als erwartet, steht Ihnen oft ein gesetzlicher Pflichtteil am Erbe zu. Dieser Mindestanteil sichert Kinder, Ehepartner und unter Umständen auch Eltern finanziell ab, selbst wenn das Testament Sie nicht berücksichtigt.
Wir verstehen Ihre Situation und helfen Ihnen, Ihren Anspruch auf den Pflichtteil konsequent und fair durchzusetzen.

So helfn wir Ihnen zu Ihrem Recht:

Erstberatung & Analyse
Wir prüfen Ihren Fall, erklären Ihnen Ihre Rechte und schätzen die Erfolgsaussichten ein.

Auskunft einfordern
Wir fordern die Erben auf, eine vollständige Liste des gesamten Nachlasses (Vermögen und Schulden) vorzulegen.

Wertermittlung
Wir sorgen für eine korrekte und faire Bewertung des Nachlasses, insbesondere bei Immobilien oder Firmenanteilen.

Genaue Berechnung
Wir berechnen exakt die Höhe Ihres Pflichtteils. Dabei prüfen wir auch, ob Schenkungen, die zu Lebzeiten gemacht wurden, angerechnet werden müssen.

Außergerichtliche Einigung
Unser Ziel ist eine schnelle Lösung. Wir fordern die Erben schriftlich zur Zahlung auf, um ein Gerichtsverfahren möglichst zu vermeiden.

Gerichtliche Klage
Falls die Erben nicht zahlen, setzen wir Ihren Anspruch konsequent vor Gericht durch und kümmern uns um die anschließende Vollstreckung.rfahren möglichst zu vermeiden.

Pflichtteil reduzieren - So gestalten Sie Ihr Erbe selbst

Sie möchten frei entscheiden, wer Ihr Vermögen erbt. Das Gesetz sichert nahen Angehörigen jedoch einen Pflichtteil. Mit kluger Planung können Sie diesen Pflichtteilsanspruch legal reduzieren, Streit vermeiden und sicherstellen, dass Ihr Wille umgesetzt wird.
Wir helfen Ihnen, die passenden Lösungen zu finden.

Unsere Leistung im Überblick:

Analyse und Berechnung
Wir prüfen, wer einen Pflichtteilsanspruch hat (Kinder, Ehepartner, Eltern) und berechnen dessen genaue Höhe.

Pflichtteil aktiv senken
Wir zeigen Ihnen wirksame Strategien. Dazu gehören Schenkungen zu Lebzeiten, ein vertraglicher Pflichtteilsverzicht oder die geschickte Gestaltung Ihres Testaments (z. B. Berliner Testament).

Schenkungen richtig nutzen
Wir gestalten Schenkungen so, dass sie den Pflichtteil über die Jahre wirksam senken und klären Sie über die 10-Jahres-Frist auf.

Testament rechtssicher machen
Wir sorgen dafür, dass Ihr letzter Wille klar formuliert ist und helfen, Ansprüche nach Ihrem Tod abzuwehren, auch unter Beachtung der Verjährungsfristen.

Enterbung prüfen
In seltenen Fällen ist eine vollständige Entziehung des Pflichtteils möglich. Wir prüfen, ob die strengen gesetzlichen Gründe dafür bei Ihnen vorliegen.

Ihre Vorteile:

Expertise
Wir sind spezialisiert auf Erb- und Steuerrecht.

Verständnis
Wir gehen einfühlsam und diskret mit Ihrer Situation um.

Klarheit
Wir halten Sie über jeden Schritt transparent auf dem Laufenden.

Stärke
Wir vertreten Ihre Interessen zielstrebig gegenüber den Erben und vor Gericht.

Ihr Wille zählt
Setzen Sie Ihre Wünsche durch.

Frieden für Ihre Erben
Vermeiden Sie teure und langwierige Konflikte.

Sicherheit
Schaffen Sie klare Verhältnisse mit einem rechtssicheren Testament.

Häufig gestellte Fragen zum Pflichtteil

Wer hat Anspruch auf den Pflichtteil?
Nach deutschem Erbrecht haben die Kinder des Verstorbenen (und bei deren Wegfall die Enkel), der Ehegatte bzw. eingetragene Lebenspartner sowie – wenn keine Kinder vorhanden sind – die Eltern einen Anspruch auf den Pflichtteil. 
Geschwister, Nichten, Neffen oder andere Verwandte haben keinen Pflichtteilsanspruch.

Wie hoch ist der Pflichtteil?
Der Pflichtteil beträgt immer die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
Wer also ohne Testament die Hälfte des Nachlasses erhalten hätte, bekommt als Pflichtteil ein Viertel.
Ausgangspunkt ist dabei der Wert des Nachlasses nach Abzug bestimmter Nachlassverbindlichkeiten.

Was ist der Unterschied zwischen Pflichtteil und Zusatzpflichtteil?
Den Pflichtteil erhält, wer vollständig enterbt wurde.
Wer im Testament zwar etwas bekommt, aber weniger als den Pflichtteil, kann die Differenz als Zusatzpflichtteil verlangen – also die Aufstockung auf den Mindestbetrag.

Was ist der Pflichtteilsergänzungsanspruch?
Hat der Verstorbene zu Lebzeiten größere Schenkungen gemacht, um den Nachlass zu verkleinern, schützt der Pflichtteilsergänzungsanspruch die Berechtigten davor. 
Schenkungen der letzten 10 Jahre vor dem Tod werden dem Nachlass fiktiv hinzugerechnet – allerdings gestaffelt:
Je länger die Schenkung zurückliegt, desto weniger wird angerechnet (10 % Abschlag pro Jahr).
Achtung: Hat sich der Erblasser z. B. ein Nießbrauch an der verschenkten Immobilie vorbehalten, beginnt die 10-Jahres-Frist gar nicht erst zu laufen.

Welche Auskunftsrechte hat der Pflichtteilsberechtigte?
Wer den Pflichtteil geltend macht, kann vom Erben ein vollständiges Nachlassverzeichnis verlangen.
Auf Verlangen muss auch ein unabhängiger Sachverständiger den Wert ermitteln. 
Verweigert der Erbe die Auskunft, kann diese gerichtlich erzwungen werden.

Wann verjährt der Pflichtteilsanspruch?
Der Anspruch verjährt nach drei Jahren – gerechnet ab Ende des Jahres, in dem der Berechtigte vom Tod und von seiner Enterbung erfahren hat.
Wer lange wartet, riskiert, seinen Anspruch zu verlieren.
Zur Sicherheit kann ein Verjährungsverzicht mit dem Erben schriftlich vereinbart werden.

Kann die Zahlung des Pflichtteils aufgeschoben werden?
Ja, wenn die sofortige Zahlung den Erben unzumutbar hart treffen würde – etwa weil der Nachlass überwiegend aus einem Familienheim oder einem Unternehmen besteht – kann eine Stundung beantragt werden.
Der Pflichtteil wird dann in Raten oder zu einem späteren Zeitpunkt gezahlt, in der Regel gegen Zinsen.

Kann der Pflichtteil entzogen werden?
Eine Entziehung des Pflichtteils ist nur in den gesetzlich aufgeführten Fällen möglich und stellt stets eine absolute Ausnahme dar.
Die wichtigsten Entziehungsgründe für Abkömmlinge sind:

  • das Trachten nach dem Leben des Erblassers oder einer dem Erblasser nahestehenden Person,
  • die Begehung eines schwerwiegenden vorsätzlichen Vergehens gegen den Erblasser oder eine nahestehende Person 
  • die böswillige Verletzung der gesetzlichen Unterhaltspflicht gegenüber dem Erblasser 
  • sowie die rechtskräftige Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ohne Bewährung wegen einer vorsätzlichen Straftat, sofern die Zumutbarkeit der Teilhabe am Erbe weggefallen ist.

Die Entziehung muss im Testament oder Erbvertrag ausdrücklich angeordnet und der Entziehungsgrund darin bezeichnet werden. Der Entziehungsgrund muss zur Zeit der Errichtung der Verfügung bestehen. Eine Verzeihung des Erblassers schließt die Entziehung aus. 

Kann man auf den Pflichtteil verzichten?
Ja, rechtwirksam jedoch nur durch einen notariell beurkundeten Pflichtteilsverzichtsvertrag.
Dieser kann entgeltlich (z. B. gegen Abfindung) oder ggf. auch unentgeltlich geschlossen werden.

Werden frühere Zuwendungen auf den Pflichtteil angerechnet?
Der Erblasser kann zu Lebzeiten anordnen, dass bestimmte Schenkungen oder Zuwendungen später auf den Pflichtteil angerechnet werden. Das kann den Auszahlungsbetrag erheblich reduzieren.
Gibt es mehrere pflichtteilsberechtigte Kinder und haben manche bereits mehr erhalten als andere, kann auch eine Ausgleichung zwischen den Geschwistern relevant werden.

Wie kann man den Pflichtteil vorausschauend gestalten?
Je nach konkreter Situation bieten sich u.a. ein notarieller Pflichtteilsverzicht, gezielte Schenkungen zu Lebzeiten, sog. Güterstandsschaukel sowie kluge Testamentsgestaltungen an. 

Kontakt

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