Ihr letzter Wille, einfach und sicher umgesetzt.
Stellen Sie sich vor, Ihr letzter Wille wird nach Ihren konkreten Wünschen und Vorstellungen ohne Streit und Belastung für Ihre Familie verwirklicht, so wie Sie es sich wünschen.
Genau das erreichen Sie mit der Testamentsvollstreckung.
Die zwei Hauptarten der Testamentsvollstreckung
Je nach Zielsetzung gibt es zwei grundlegende Formen:
- Die Abwicklungsvollstreckung:
Dies ist der Standardfall.
Der Vollstrecker hat vor allem die Aufgabe, den Nachlass einmalig abzuwickeln, dh. Immobilien zu verkaufen oder an die Erben zu übertragen, Bankkonten aufzulösen oder Wertpapiere an Erben überschreiben zu lassen, alle Schulden zu bezahlen, Vermächtnisse zu erfüllen, Steuererklärungen zu erledigen, und das verbleibende Vermögen an die Erben zu verteilen. Seine Aufgabe endet mit der Verteilung. Die Dauervollstreckung:
Hier muss der Testamentsvollstrecker zunächst auch das gesamte Nachlassvermögen in Besitz nehmen, ggf. eine Strukturierung nach Anweisungen des Erblassers tätigen und sodann verwaltet der Vollstrecker das Vermögen (oder Teile davon) über einen längeren Zeitraum. Dies ist ideal, um z. B. das Erbe für einen minderjährigen Erben bis zu dessen 25. Geburtstag zu sichern oder die Erträge aus einem Mietshaus langfristig zu verwalten und an die Erben auszuzahlen.
Kombinationen der beiden Arten sind in Deutschland oft anzutreffen.
Ihre größten Vorteile auf einen Blick:
Frieden für die Familie:
Ein neutraler Verwalter verhindert Streitigkeiten unter den Erben.
Entlastung für Ihre Lieben:
Ihre Erben, Vermächtnisnehmer und sonstige Begünstigte müssen sich nicht mit komplexen Behördengängen, Steuererklärungen und finanziellen Details belasten.
Garantierte Umsetzung:
Ihre Anordnungen, Vermächtnisse und Auflagen/Zweckbindungen werden garantiert ausgeführt.
Professioneller Schutz:
Ihr Vermögen (z. B. Immobilien, Firma) wird fachgerecht verwaltet und vor Fehlentscheidungen geschützt.
Unsere Kernleistungen als Testamentsvollstrecker – Die 3 Phasen:
Phase 1: Bestandsaufnahme
Wir sichern den Nachlass, erstellen ein klares Verzeichnis aller Werte und informieren die Beteiligten über die weiteren Schritte.
Phase 2: Verwaltung
Wir bezahlen alle Rechnungen, kümmern uns um die Erbschaftsteuer und verwalten das Vermögen.
Phase 3: Verteilung
Wir erfüllen Vermächtnisse und verteilen das verbleibende Vermögen fair nach Ihren Vorgaben an die Erben, gefolgt von einer lückenlosen Abrechnung.
Zusätzliche Beratungsleistung: Beratung für Erben und Testamentsvollstrecker
Unsere Tätigkeit beschränkt sich nicht nur darauf, selbst als Testamentsvollstrecker zu agieren.
Wir sind auch Ihr rechtssicherer Partner in Nachlasskonflikten.
Für Testamentsvollstrecker:
Sie wurden als Testamentsvollstrecker eingesetzt und benötigen Unterstützung?
Wir beraten Sie rechtssicher bei der Erfüllung Ihrer komplexen Aufgaben, helfen Ihnen, Haftungsfallen zu vermeiden und Ihre Pflichten korrekt zu erfüllen.Für Erben:
Sie sind Erbe und kommen mit dem Testamentsvollstrecker nicht klar?
Wenn Sie das Gefühl haben, der Vollstrecker arbeitet intransparent, zu langsam oder nicht in Ihrem Sinne, unterstützen wir Sie. Wir prüfen die Tätigkeit des Vollstreckers, fordern Ihr Recht auf Auskunft ein und helfen Ihnen, sich gegen ein pflichtwidriges Verhalten zur Wehr zu setzen.
Häufig gestellte Fragen zur Testamentsvollstreckung
Das Gesetz sieht eine "angemessene Vergütung" vor. Dieser pauschale Begriff führt jedoch in vielen Fällen zu Diskussionen oder Streit.
Wir empfehlen, die Vergütung klar im Testament zu regeln, und beraten Sie zu den fairen und transparenten Modellen.
Ein Testamentsvollstrecker ist ein von Ihnen bestimmter, neutraler Experte, der nach Ihrem Tod die Regie über Ihren Nachlass übernimmt. Er sorgt als Ihr treuer "Nachlass-Manager" dafür, dass alles nach Ihren Regeln abläuft und Ihre Erben entlastet werden.
Die Testamentsvollstreckung ist das Verfahren, bei dem der Testamentsvollstrecker den Nachlass verwaltet, verteilt und die im Testament verfügten Anordnungen umsetzt.
Der Erblasser kann im Testament genau festlegen, welche Aufgaben der Testamentsvollstrecker übernehmen soll.
Eine vom Erblasser bestimmte oder vom Nachlassgericht ernannte Person für dieses Amt wird Testamentsvollstrecker genannt.
Jede geschäftsfähige, natürliche Person kann Testamentsvollstrecker sein.
Regelmäßig übernehmen fachlich versierte Personen wie Rechtsanwälte diese komplexe und haftungsträchtige Aufgabe.
Der Erblasser muss im Testament oder Erbvertrag die Testamentsvollstreckung anordnen. Wenn die grundsätzliche Anordnung stattgefunden hat, dann kann auch das Nachlassgericht einen Testamentsvollstrecker ernennen, wenn die im Testament vorgesehenen Personen das Amt nicht annehmen möchten.
In jedem Falle muss die vom Erblasser bestimmte Person das Amt aktiv annehmen.
Es erfolgt kein Automatismus.
Die Abwicklungsvollstreckung ist die häufigste Form der Testamentsvollstreckung.
Sie dient der geordneten Auseinandersetzung des Nachlasses und endet, sobald der Nachlass vollständig abgewickelt ist, d.h. alles erledigt ist, was durch den Erblasser „beauftragt“ wurde.
- Sicherung und Verwaltung des Nachlasses
- Feststellung aller Nachlassgegenstände und Verbindlichkeiten
- Begleichung von Nachlassverbindlichkeiten
- Regelung offener Steuerfragen
- Verteilung des Nachlasses an die vom Erblasser vorgesehenen Personen, dh. Vermächtnisnehmer bzw. Erben gemäß Testament/ Erbvertrag
- Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft
In der Regel min. 2-3 Jahre, abhängig von der Komplexität des Nachlasses.
Bei einfachen Fällen kann sie kürzer sein, bei komplizierten Fällen (z.B. Unternehmen, Immobilien im Ausland, viele Beteiligungen) auch sehr viel länger.
Die Dauervollstreckung ist eine langfristige Verwaltung (z.B. auch 20, 30 Jahre lang) des Nachlasses über die bloße Abwicklung hinaus.
- Schutz minderjähriger, beeinträchtigter oder unerfahrener Erben
- Hilfestellung bei komplexen Nachlassstrukturen, Auslandsvermögen
- Sicherung der Versorgung von Ehepartnern oder Lebenspartnern
- Verhinderung vorschneller Nachlassverschleuderung
- Erhalt von Familienunternehmen
- Absicherung bei Vor- und Nacherbschaft
- Vermeidung von Streit in Erbengemeinschaften
- Langfristige Verwaltung des Nachlassvermögens
- Anlage und Investition von Nachlassmitteln
- Auszahlung von Erträgen an die Erben
- Wahrnehmung von Gesellschafterrechten
- Schutz des Vermögens vor Zugriffen Dritter
- Bis zum Eintritt einer bestimmten Bedingung (z.B. Volljährigkeit des Erben)
- Für eine festgelegte Zeitspanne
- Lebenslang (z.B. für die Dauer des Lebens des überlebenden Ehegatten)
Bei Nachlässen mit Auslandsbezug ist die Anordnung einer Testamentsvollstreckung oft sehr empfehlenswert, da viele ausländische Rechtordnungen standardmäßig bei jedem Erbfall eine Testamentsvollstreckung vorsehen. Es gelten besondere Regelungen.
Dies betrifft Fälle, in denen:
- Der Erblasser im Ausland lebte oder mehrere Wohnsitze hatte
- Vermögen im Ausland vorhanden ist
- Erben im Ausland leben
- Verschiedene Staatsangehörigkeiten beteiligt sind
- Verwaltungs- und Verfügungsrecht über den Nachlass
- Zugriff auf Konten und Depots
- Vertretung der Erben nach außen (auch in Vollstreckungsangelegenheiten)
- Recht auf angemessene Vergütung
- Sorgfältige und ordnungsgemäße Verwaltung
- Erstellung eines Nachlassverzeichnisses
- Regelmäßige Rechenschaftslegung gegenüber den Erben
- Beachtung der testamentarischen Anordnungen
- Haftung bei Pflichtverletzungen
Nein. Während der Testamentsvollstreckung sind die Erben in ihrer Verfügungsbefugnis beschränkt.
Der Testamentsvollstrecker hat die alleinige Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis.
- Gesetzliche Vergütung: angemessene Vergütung
- Erfahrungswerte aus der Praxis: 3-5% des Brutto-Nachlasswerts (bei einfacher Abwicklung)
- Zeithonorar: Bei Dauervollstreckung oder komplexen Fällen üblich
- Vereinbarung: Der Erblasser kann die Vergütung im Testament festlegen
- Die Erben können mit dem Testamentsvollstrecker eine Vergütung vereinbaren
- Vergütung ist Nachlassverbindlichkeit und reduziert die Erbmasse
- Auslagen des Testamentsvollstreckers (Übernachtungskosten, Porto, Fahrtkosten, Telefon)
- Kosten für Gutachten, Bewertungen
- Anwalts- und Steuerberatungskosten
- Gerichts- und Notarkosten
- Bei internationalen Fällen: Übersetzungen, Apostillen, ausländische Berater
- Nach vollständiger Abwicklung (bei Abwicklungsvollstreckung)
- Nach Ablauf der festgelegten Frist
- Bei Eintritt einer bestimmten Bedingung
- Durch Niederlegung des Amtes durch den Testamentsvollstrecker
- Durch Entlassung durch das Nachlassgericht (bei wichtigem Grund)
- Mit dem Tod des Testamentsvollstreckers
- Schlussbericht und Schlussrechnung des Testamentsvollstreckers
- Herausgabe des Nachlasses an die Erben
- Erben erhalten volle Verfügungsbefugnis
- Bei Erbengemeinschaft: Auseinandersetzung durch die Erben selbst
Wichtig: Diese FAQ dient der allgemeinen Information. Bei konkreten Erbfällen, insbesondere mit internationalem Bezug, sollte immer fachkundiger rechtlicher und steuerlicher Rat eingeholt werden. Bei weiteren Fragen zur Testamentsvollstreckung oder internationalen Nachlassplanung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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Kompetenzen
How
Erbauseinandersetzung / Erbschaftsstreit
Die Erbauseinandersetzung stellt einen komplexen Prozess dar, der sowohl steuerliche als auch rechtliche Aspekte miteinander …
