Die Erbausschlagung
Eine Erbschaft ist nicht immer ein Gewinn. Wenn der Verstorbene Schulden hatte, erben Sie diese mit. Im schlimmsten Fall haften Sie dafür mit Ihrem eigenen Privatvermögen. Die Lösung ist die "Ausschlagung der Erbschaft". Damit lehnen Sie das Erbe offiziell ab. Doch Vorsicht: Dafür haben Sie nur sehr wenig Zeit!
Wir sorgen dafür, dass Sie die Fristen einhalten und Ihre Erklärung rechtssicher wird.
Unsere Hilfe bei der Erbausschlagung – Das tun wir für Sie:
Schnelle Prüfung der Lage
Wir helfen Ihnen, sich rasch einen Überblick zu verschaffen, ob die Erbschaft überschuldet ist, damit Sie eine sichere Entscheidung treffen können.
Fristen-Management (Das Wichtigste!)
Die Frist zur Ausschlagung beträgt in Deutschland nur 6 Wochen! Bei Auslandsbezug (z.B. Wohnsitz im Ausland) kann sie 6 Monate betragen. Wir prüfen sofort, welche Frist für Sie gilt, und sorgen dafür, dass diese nicht versäumt wird.
Formgerechte Ausschlagung in Deutschland
Wir bereiten die Ausschlagungserklärung für Sie vor und begleiten Sie zum Notar oder Nachlassgericht, damit Ihre Erklärung allen formalen Anforderungen entspricht.
Internationale Abwicklung
Wenn Sie im Ausland leben, ist der Weg zum deutschen Gericht weit. Wir klären, welches Recht anwendbar ist, und regeln die Ausschlagung über das deutsche Konsulat oder ausländische Notare (mit Apostille), damit Ihre Erklärung auch in Deutschland gültig ist.
Beratung über die Folgen
Wir klären Sie darüber auf, was nach Ihrer Ausschlagung passiert – zum Beispiel, wer nach Ihnen zum Erben berufen ist.
Ihre Vorteile:
Schutz vor Schulden
Sie sichern Ihr Privatvermögen und müssen nicht für die Schulden des Erblassers geradestehen.
Fristensicherheit
Sie verpassen die extrem kurze und entscheidende Frist nicht.
Korrekte Abwicklung
Wir kümmern uns um den Papierkram und die korrekten Formulierungen, besonders in komplexen internationalen Fällen.
Gewissheit
Sie haben eine klare und endgültige Regelung.
Häufig gestellte Fragen zur Erbausschlagung (National & International)
Was bedeutet "Erbe ausschlagen" überhaupt?
Die Erbausschlagung ist eine offizielle Erklärung, mit der Sie eine Erbschaft ablehnen. Sie werden damit rechtlich so behandelt, als wären Sie nie Erbe gewesen. Wichtig: Sie können nur das gesamte Erbe ablehnen – nicht nur die Schulden. Eine "Rosinenpickerei" ist nicht erlaubt.
Warum sollte ich ein Erbe ausschlagen?
Der häufigste Grund ist die Überschuldung des Nachlasses. Wenn Sie ein Erbe annehmen, übernehmen Sie nicht nur das Vermögen, sondern auch alle Schulden. Mit einer Ausschlagung schützen Sie Ihr eigenes Privatvermögen vor dem Zugriff der Gläubiger des Verstorbenen.
Welche Frist muss ich unbedingt einhalten?
Dies ist der kritischste Punkt! Die Frist ist sehr kurz.
- National: Die Frist beträgt regemäßig 6 Wochen.
- International: Die Frist beträgt regelmäßig 6 Monate, wenn entweder der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz im Ausland hatte ODER Sie als Erbe sich im Ausland aufhalten, als Sie von der Erbschaft erfahren.
Die Frist beginnt an dem Tag, an dem Sie von der Erbschaft und Ihrer Rolle als Erbe erfahren.
Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?
Wenn Sie die Frist verstreichen lassen, gilt das Erbe automatisch als angenommen – mit allen Konsequenzen, also auch mit allen Schulden. Eine spätere Korrektur ist nur in extremen Ausnahmefällen möglich.
Wie und wo schlage ich ein Erbe aus?
Ein einfacher Brief oder eine E-Mail reichen nicht aus! Sie haben zwei Möglichkeiten:
- Sie gehen persönlich zum zuständigen Nachlassgericht (Amtsgericht am letzten Wohnsitz des Verstorbenen) und geben die Erklärung dort zu Protokoll.
- Sie lassen die Erklärung bei einem Notar öffentlich beglaubigen. Der Notar leitet die Urkunde dann an das Gericht weiter.
Ich lebe im Ausland. Wie funktioniert die Ausschlagung für mich?
Sie müssen nicht nach Deutschland reisen. Die Erklärung kann bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) abgegeben werden. Alternativ können Sie die Erklärung bei einem lokalen Notar in Ihrem Land beglaubigen lassen. In diesem Fall ist oft eine zusätzliche Bestätigung (z. B. eine "Apostille") nötig, damit die Urkunde in Deutschland anerkannt wird. Wir helfen bei diesem Prozess.
Was passiert, nachdem ich ausgeschlagen habe? D
Das Erbe fällt an die nächste Person in der gesetzlichen oder testamentarischen Erbfolge. Wenn Sie zum Beispiel Kinder haben, werden diese Ihre "Nachfolger" als Erben.
Mein minderjähriges Kind erbt nach mir. Was muss ich tun?
Wenn Sie für sich ausschlagen und Ihr Kind dadurch Erbe wird, müssen Sie als gesetzlicher Vertreter auch für Ihr Kind die Erbschaft ausschlagen, um es vor Schulden zu schützen. Hierfür ist ggf. eine Genehmigung des Familiengerichts erforderlich.
Der Erblasser lebte im Ausland. Welches Recht gilt?
Innerhalb der EU gilt meistens das Erbrecht des Landes, in dem der Verstorbene seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Außerhalb der EU kann es kompliziert werden (Recht der Staatsangehörigkeit vs. Recht des Wohnsitzes).
Kontakt
Sie haben Fragen zu unseren Leistungen? Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf! Wir freuen uns.
Kompetenzen
How
Erbauseinandersetzung / Erbschaftsstreit
Die Erbauseinandersetzung stellt einen komplexen Prozess dar, der sowohl steuerliche als auch rechtliche Aspekte miteinander …
