Testament, Erbfall, Pflichtteil, Nachlass und Nachfolge – kompetent begleitet
Unsere Expertise umfasst die Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen, die Übertragung von Vermögenswerten sowie die Auseinandersetzung von Nachlässen bis hin zur Geltendmachung von Pflichteilsansprüchen, ferner die Vertretung und Beratung bezüglich Erbengemeinschaften.
Wer frühzeitig regelt, bestimmt selbst über die Verteilung des Vermögens und vermeidet die gesetzliche Erbfolge. Bei CHP verbinden wir erbrechtliche Gestaltung und steuerliche Optimierung in einer abgestimmten Beratung.
Experten

Julia Hellfeuer
Rechtsanwältin | Fachanwältin für Familienrecht
Zertifizierte Testamentsvollstreckerin

Was das Erbrecht regelt – und warum die Struktur entscheidet
Erbrecht bedeutet weit mehr als das Aufsetzen eines Testaments. Es entscheidet, wer erbt, in welcher Höhe, unter welchen steuerlichen Folgen und mit welchem Konfliktpotenzial für die Hinterbliebenen. Ohne Verfügung greift die gesetzliche Erbfolge – oft mit unerwünschten Ergebnissen, etwa einer Erbengemeinschaft, die sich nicht einigt, oder einer Steuerlast, die sich durch rechtzeitige Gestaltung hätte senken lassen.
Wir betrachten Ihre Situation aus beiden Perspektiven – zivilrechtlich und steuerlich – und stimmen die Gestaltung so ab, dass sie rechtlich belastbar und steuerlich stimmig ist. Je früher die Planung beginnt, desto größer der Gestaltungsspielraum.
Ihr zuverlässiger Erbrecht-Anwalt in der Nähe:
Suchen Sie eine verlässliche Empfehlung für einen Anwalt im Erbrecht in München? Unsere Kanzlei vereint Fachwissen mit feinfühliger Beratung. Wir begleiten Sie persönlich und zielorientiert durch alle Phasen der Nachlassplanung und Erbauseinandersetzung.
Hinweis zu den einzelnen Themenbereichen: Nachfolgend finden Sie die einzelnen Schwerpunkte und Spezialgebiete im Detail. Klicken Sie einfach auf das jeweilige Thema, um weitere Informationen zu erhalten.
Vorsorge und Gestaltung
Sie möchten selbst festlegen, wer Ihr Vermögen erhalten soll und wie Ihre Angehörigen abgesichert werden? Wir unterstützen Sie dabei, Ihre persönlichen Vorstellungen in rechtlich tragfähige Regelungen zu überführen und mögliche steuerliche Auswirkungen frühzeitig einzubeziehen.
- Testament erstellen oder prüfen
- Erbvertrag gestalten
- Ehepartner, Kinder oder andere Angehörige absichern
- Vermächtnisse, Auflagen und Teilungsanordnungen regeln
- Testamentsvollstreckung anordnen
- Schenkungen und vorweggenommene Erbfolge planen
- Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung erstellen
- Unternehmens- und Vermögensnachfolge gestalten
Mehr Informationen dazu finden Sie hier: Testamentsgestaltung / Erbverträge
Nach einem Todesfall müssen häufig kurzfristig rechtliche, wirtschaftliche und organisatorische Entscheidungen getroffen werden. Wir helfen Ihnen, die Erbfolge, den Nachlass und mögliche Handlungsfristen zu klären.
- Testament und Erbfolge prüfen
- Erbschein oder Europäischen Nachlassnachweis beantragen
- Nachlass erfassen und bewerten
- Erbausschlagung prüfen
- Nachlassverbindlichkeiten einordnen
- Vermächtnisse und Auflagen erfüllen
- Erbschaftsteuerliche Folgen berücksichtigen
- Nachlass abwickeln oder verwalten
Unklare Testamente, unterschiedliche Interessen innerhalb einer Erbengemeinschaft oder Pflichtteilsforderungen können erhebliche Konflikte auslösen. Unsere Anwälte für Erbschaftsstreitigkeiten prüfen die rechtliche Ausgangslage, entwickeln Lösungsoptionen und vertreten Ihre Interessen außergerichtlich und – soweit erforderlich – gerichtlich.
- Pflichtteil geltend machen oder abwehren
- Erbengemeinschaft auseinandersetzen
- Miterbinnen und Miterben vertreten
- Wirksamkeit oder Auslegung eines Testaments prüfen
- Erbscheinsverfahren begleiten
- Erbrechtliche Ansprüche gerichtlich durchsetzen
- Einvernehmliche oder mediative Lösungen entwickeln
Ein Testament sollte die persönlichen Wünsche klar und rechtlich wirksam abbilden. Unklare Formulierungen, widersprüchliche Regelungen oder nicht berücksichtigte Pflichtteilsrechte können später zu Auslegungsfragen und Streit führen.
Wir prüfen bestehende Testamente und entwickeln individuelle Entwürfe für Einzeltestamente, gemeinschaftliche Testamente sowie Ehegatten- oder Partnertestamente. Dabei berücksichtigen wir die familiäre Situation, die Vermögensstruktur, bestehende Verträge und mögliche steuerliche Folgen.
Mehr dazu finden Sie hier:
Ein Erbvertrag kann sinnvoll sein, wenn mehrere Personen eine verbindliche Nachfolgeregelung treffen möchten. Anders als ein Testament ist er grundsätzlich notariell zu beurkunden und kann eine stärkere Bindungswirkung entfalten.
Wir beraten zur geeigneten Gestaltungsform und entwickeln Regelungen zu Erbeinsetzung, Vor- und Nacherbschaft, Vermächtnissen, Auflagen, Teilungsanordnungen und Testamentsvollstreckung. Soweit erforderlich, stimmen wir die Entwürfe mit dem beurkundenden Notariat und weiteren Beteiligten ab.
Ohne wirksames Testament oder ohne Erbvertrag richtet sich die Erbfolge nach dem Gesetz. Das Ergebnis entspricht nicht in jeder Familien- oder Vermögenssituation den persönlichen Vorstellungen.
Wir erläutern, welche Personen nach der gesetzlichen Erbfolge berücksichtigt werden, welche Auswirkungen der Güterstand haben kann und welche Gestaltungsmöglichkeiten bestehen. Dabei prüfen wir insbesondere die Absicherung von Ehepartnern, Kindern, unverheirateten Partnern und Angehörigen aus Patchworkfamilien.
Mehr Informationen finden Sie auf dieser Seite: Testamentsgestaltung- Erbvertraege/
Wer durch Testament oder Erbvertrag von der Erbfolge ausgeschlossen wurde, kann als naher Angehöriger dennoch pflichtteilsberechtigt sein. Für die Berechnung werden regelmäßig Auskünfte über den Nachlass und Bewertungen einzelner Vermögenswerte benötigt.
Wir prüfen Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche, fordern Nachlassauskünfte ein, begleiten Bewertungen und berechnen mögliche Ansprüche. Ebenso beraten und vertreten wir Erbinnen, Erben und Erblasser bei der Abwehr oder vorsorgenden Begrenzung von Pflichtteilsrisiken.
Mehr dazu finden Sie auf dieser Seite: Pflichtteil
Ein Erbschein weist die Erbenstellung aus, ist jedoch nicht in jedem Erbfall erforderlich. Bei widersprüchlichen Testamenten, Zweifeln an der Testierfähigkeit oder unterschiedlichen Auffassungen über die Erbfolge kann das Erbscheinsverfahren streitig werden.
Wir prüfen, welcher Erbnachweis benötigt wird, bereiten Anträge vor und vertreten Mandantinnen und Mandanten im Verfahren vor dem Nachlassgericht. Darüber hinaus begleiten wir Testamentsanfechtungen, Auslegungsstreitigkeiten und weitere erbrechtliche Verfahren.
Mehr Informationen dazu finden Sie auf dieser Seite: Erbscheinverfahren und streitige Verfahren
Eine Erbschaft umfasst nicht nur Vermögenswerte, sondern grundsätzlich auch Nachlassverbindlichkeiten. Ist die wirtschaftliche Situation unklar oder überschuldet, muss zeitnah geprüft werden, ob eine Ausschlagung oder eine andere haftungsbegrenzende Maßnahme in Betracht kommt.
Wir prüfen die bekannte Nachlasssituation, erläutern Folgen und Alternativen und unterstützen bei der Vorbereitung der erforderlichen Erklärungen. Dabei sind die gesetzlichen Fristen und die konkrete Kenntnis vom Erbfall zu berücksichtigen.
Mehr Informationen dazu finden Sie hier: Erbausschlagung
Nach einem Todesfall müssen Vermögenswerte ermittelt, Unterlagen gesichtet, Verbindlichkeiten geklärt und steuerliche Pflichten berücksichtigt werden. Bei größeren oder komplexen Nachlässen kann die Koordination der einzelnen Schritte erheblichen Aufwand verursachen.
Wir begleiten die strukturierte Erfassung, Ordnung und Abwicklung des Nachlasses. Je nach Auftrag kann dies die Kommunikation mit Banken, Versicherungen, Behörden, Miterben und weiteren Beteiligten sowie die Vorbereitung der Verteilung umfassen.
Mehr Informationen dazu finden Sie hier: Nachlassabwicklung und Nachlassverwaltung
Ein Vermächtnis kann einzelnen Personen oder Organisationen bestimmte Vermögenswerte zuwenden, ohne sie zu Erben zu machen. Auflagen oder Zweckbindungen können zusätzliche Vorgaben für die Verwendung des Vermögens enthalten.
Wir unterstützen sowohl bei der rechtssicheren Gestaltung solcher Regelungen als auch bei ihrer Auslegung und Durchsetzung nach dem Erbfall.
Mehr Informationen dazu finden Sie hier: Vermächtnisse, Auflagen und Zweckbindungen
Eine Testamentsvollstreckung kann helfen, den Nachlass nach den Vorgaben der verstorbenen Person zu verwalten und zu verteilen. Sie kommt insbesondere bei komplexem Vermögen, minderjährigen Erben, Unternehmen oder konfliktanfälligen Erbengemeinschaften in Betracht.
Wir beraten bei der Anordnung einer Testamentsvollstreckung und bei der Festlegung von Aufgaben und Befugnissen.
Mehr Informationen dazu finden Sie hier: Testamentsvollstreckung
Vermögen kann bereits zu Lebzeiten auf die nächste Generation übertragen werden. Dabei sind neben Schenkungsteuer und Freibeträgen auch die eigene wirtschaftliche Absicherung, Rückforderungsrechte, Pflichtteilsfolgen und mögliche Nutzungsrechte zu berücksichtigen.
Wir entwickeln rechtliche und steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten für Geldvermögen, Immobilien und Beteiligungen. Dazu können beispielsweise Nießbrauchs- oder Rückforderungsregelungen gehören.
Mehr Informationen dazu finden Sie hier: Vermögensnachfolge und Nachfolgeplanung
Erbrechtliche und steuerliche Wirkungen sollten gemeinsam betrachtet werden. Die steuerliche Belastung hängt unter anderem von Verwandtschaftsverhältnis, Wert und Art des übertragenen Vermögens sowie von bereits erfolgten Schenkungen ab.
Unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte arbeiten bei Bedarf unmittelbar mit den Steuerberaterinnen und Steuerberatern der Kanzlei zusammen. So können zivilrechtliche Gestaltung, Bewertung, Steuerfolgen und Umsetzung aufeinander abgestimmt werden.
Mehr Informationen dazu finden Sie hier: Vermögensnachfolge und Nachfolgeplanung
Bei Unternehmensvermögen müssen Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht und die Fortführung des Unternehmens zusammenpassen. Ein Testament kann sein Ziel verfehlen, wenn der Gesellschaftsvertrag abweichende Nachfolgeregelungen enthält.
Wir prüfen die bestehende Struktur, stimmen erbrechtliche und gesellschaftsrechtliche Regelungen aufeinander ab und entwickeln Nachfolgeoptionen für Familienunternehmen und Beteiligungen.
Mehr Informationen dazu finden Sie hier: Unternehmensnachfolge
Mehrere Erbinnen und Erben bilden zunächst eine Erbengemeinschaft. Der Nachlass gehört ihnen gemeinschaftlich, bis eine Auseinandersetzung erfolgt. Konflikte entstehen häufig bei Immobilien, Unternehmensanteilen, der Nutzung von Nachlassgegenständen oder bei unterschiedlichen Vorstellungen über Verkauf und Verteilung.
Wir klären die rechtliche Ausgangslage, prüfen Teilungsanordnungen und Vereinbarungen und entwickeln Vorschläge für eine geordnete Auseinandersetzung. Dabei vertreten wir einzelne Miterbinnen und Miterben oder begleiten eine gemeinsame Lösung.
Mehr zu diesem Thema finden Sie hier: Konflikte in Erbengemeinschaften
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