Nach einem Todesfall muss der gesamte Nachlass geordnet und verwaltet werden. Viele Erben haben die Vorstellung, dass ihnen bei dieser Aufgabe das Nachlassgericht oder eine andere Stelle (Notar, Behöde) helfen wird. Das ist leider ein Irrglaube.
Das bedeutet, dass alle Aufgaben nach dem Todesfall, dem Erben obliegen - Ausnahme: es ist Testamentsvollstreckung angeordnet.
Der Erbe muss nun das Vermögen feststellen, die Schulden klären, Vermächtnisse erfüllen, Steuererklärungen abgeben und das Erbe ggf. verteilen. Diese Aufgabe kann komplex und zeitaufwendig sein.
Wir nehmen Ihnen diese Last ab und sorgen für eine rechtssichere, zügige Nachlass-Verwaltung und Nachlass-Abwicklung
Inhalte der Nachlassabwicklung
Für wen ist unsere Leistung gedacht?
Unsere Unterstützung richtet sich an Erben, Testamentsvollstrecker, Vermächtnisnehmer und alle Personen, die mit einer Erbschaft konfrontiert sind.
Gleich, ob Sie alleiniger Erbe sind, zur Erbengemeinschaft gehören oder als Testamentsvollstrecker eingesetzt wurden – wir stehen Ihnen zur Seite.
Was umfasst unsere Nachlass-Verwaltung bzw. Nachlass-Abwicklung?
1. Erste Bestandsaufnahme und Beratung
Wir verschaffen uns einen vollständigen Überblick über die Erbschaft. Dazu ermitteln wir alle Vermögenswerte (Bankkonten, Immobilien, Wertpapiere, Schmuck, Fahrzeuge) und alle Verbindlichkeiten (Kredite, offene Rechnungen, Steuerschulden). Anschließend beraten wir Sie über Ihre Rechte und Pflichten als Erbe bzw. Beteiligter.
2. Erbnachweis beschaffen
Damit Sie als Erbe auftreten und alle Aufgaben bewältigen können, benötigen Sie einen offiziellen Nachweis.
Wir beantragen in Zusammenarbeit mit Ihnen einen Erbschein beim Nachlassgericht bzw. prüfen, ob ein notarielles Testament ausreicht.
Bei Auslandsbezug beschaffen wir das Europäische Nachlasszeugnis bzw. alle Erbnachweise, die für das jeweilige Land erforderlich sind.
3. Nachlass-Verwaltung organisieren
Wir helfen Ihnen, den Nachlass zu verwalten. Dazu gehört die Sicherung von Vermögenswerten, die Kündigung von Verträgen (Wohnung, Strom, Telefon, Versicherungen), die Begleitung bei verschiedenen Verfahren oder gerichtlichen Prozessen sowie die Auflösung von Konten als auch die Verwaltung von Immobilien bis zur Übergabe oder zum Verkauf.
4. Schulden und Gläubiger klären
Wir prüfen, welche Schulden bestehen und wie hoch diese sind. Bei überschuldeten Nachlässen beraten wir Sie über die Möglichkeit der Erbausschlagung oder anderer Maßnahmen. Wir verhandeln mit Gläubigern und sorgen dafür, dass nur berechtigte Forderungen bedient werden.
5. Vermächtnisse erfüllen, Auflagen überwachen
Wenn der Verstorbene Vermächtnisse bzw. Auflagen angeordnet hat, müssen diese erfüllt bzw. überwacht werden. Wir prüfen, welche Vermächtnisse bzw. Auflagen vorliegen, informieren die Vermächtnisnehmer und organisieren die Herausgabe der vermachten Gegenstände oder Geldbeträge. Wir unterstützen Sie bei der Kontrolle der Auflage.
6. Pflichtteilsansprüche bearbeiten
Nahe Angehörige haben oft einen Pflichtteilsanspruch, auch wenn sie im Testament nicht bedacht wurden. Wir berechnen die Höhe der Pflichtteilsansprüche, verhandeln mit Pflichtteilsberechtigten und helfen bei der Durchsetzung oder Abwehr solcher Ansprüche.
7. Erbengemeinschaft betreuen
Wenn mehrere Personen erben, entsteht eine Erbengemeinschaft. Alle Entscheidungen müssen gemeinsam getroffen werden, was oft zu Konflikten führt. Wir moderieren zwischen den Erben, erarbeiten faire Lösungen und sorgen für eine einvernehmliche Auseinandersetzung.
8. Immobilien im Nachlass
Gehören Immobilien zum Nachlass, klären wir die Eigentumsverhältnisse, organisieren Bewertungen und begleiten Sie bei der Entscheidung: Verkauf, Vermietung oder Eigennutzung.
Wir kümmern uns um Grundbuchberichtigungen und alle notwendigen Formalitäten.
9. Steuerliche Angelegenheiten
Nach einem Todesfall müssen verschiedene steuerliche Pflichten erfüllt werden. Wir helfen bei der Abgabe der offenen Steuererklärungen, z.B. bzgl. Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer oder auch Erbschaftsteuer.
Wir prüfen Freibeträge und Gestaltungsmöglichkeiten und arbeiten eng mit Steuerberatern zusammen, um die Steuerlast zu minimieren.
10. Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft
Am Ende steht die Aufteilung des Nachlasses. Wir erstellen einen Auseinandersetzungsplan, in dem genau festgelegt wird, wer was erhält. Dabei berücksichtigen wir die gesetzlichen Erbquoten oder die testamentarischen Anordnungen. Wir begleiten die notarielle Beurkundung der Auseinandersetzung, falls erforderlich.
11. Testamentsvollstreckung begleiten
Wurde im Testament ein Testamentsvollstrecker eingesetzt, unterstützen wir diesen gerne bei seiner Arbeit. Wir beraten über Rechte und Pflichten, helfen bei der Inventarisierung und sorgen für die ordnungsgemäße Verteilung des Nachlasses.
12. Internationale Nachlässe
Hat der Verstorbene im Ausland gelebt oder Vermögen im Ausland, wird die Nachlass-Verwaltung bzw. Nachlass- Abwicklung komplexer und zeitintensiver.
Wir klären, welches Recht anwendbar ist, beschaffen ausländische Dokumente und arbeiten mit internationalen Behörden und Anwälten zusammen.
13. Sonstige Situationen
Besondere Situationen, bei denen wir helfen:
- Überschuldeter Nachlass: Wir prüfen die Vermögenslage und beraten Sie über die Möglichkeiten, um Sie schadlos zu halten, z.B. über die Möglichkeit der Ausschlagung der Erbschaft, der Nachlassverwaltung, der Nachlassinsolvenz.
- Unklare Erbenstellung/ Erbenermittlung: Wenn nicht klar ist, wer erbt, ermitteln wir die gesetzlichen bzw. testamentarischen Erben und klären die Erbfolge.
- Streit in der Erbengemeinschaft/Mediation: Wir vermitteln zwischen zerstrittenen Erben und erarbeiten faire Kompromisse.
- Unternehmensnachfolge: Gehört ein Unternehmen zum Nachlass, begleiten wir die Übergabe und sichern den Fortbestand.
- Digitaler Nachlass: Wir helfen bei der Sicherung und Verwertung digitaler Vermögenswerte wie E-Mail-Konten, Social-Media-Profile oder Kryptowährungen.
Ihre Vorteile mit unserer Begleitung:
Rechtssicherheit:
Wir kennen alle gesetzlichen Vorgaben und sorgen dafür, dass nichts übersehen wird.
Zeitersparnis:
Die Nachlass-Verwaltung bzw. Nachlass-Abwicklung erfordert viele Schritte und Behördengänge. Wir übernehmen das für Sie in professioneller und schneller Art und Weise.
Entlastung:
In der Trauerzeit müssen Sie sich nicht mit komplizierten Rechtsfragen beschäftigen.
Konfliktvermeidung:
Durch klare Kommunikation und faire Lösungen beugen wir Streitigkeiten vor.
Kostenklarheit:
Sie wissen von Anfang an und im Laufe des Mandats stetig, welche Kosten auf Sie zukommen.
Netzwerk:
Wir arbeiten mit Notaren, Steuerberatern, Gutachtern und Immobilienexperten zusammen.
So läuft die Zusammenarbeit ab:
- Erstgespräch: Wir besprechen Ihre Situation und verschaffen uns einen ersten Überblick.
- Mandate und Vollmachten: Sie erteilen uns den Auftrag, und wir organisieren alle notwendigen Vollmachten.
- Bestandsaufnahme: Wir ermitteln alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten.
- Strategie entwickeln: Gemeinsam legen wir fest, wie die Erbschaft am besten verwaltet und abgewickelt wird.
- Umsetzung: Wir setzen alle Schritte um und halten Sie regelmäßig auf dem Laufenden.
- Abschluss: Nach der vollständigen Abwicklung erhalten Sie eine Schlussabrechnung.
Wann sollten Sie uns kontaktieren?
Je früher, desto besser!
Direkt nach dem Todesfall können wir Sie über alle wichtigen Fristen informieren und erste Schritte einleiten.
Aber auch wenn der Todesfall schon länger zurückliegt und Sie noch nicht weitergekommen sind, helfen wir Ihnen gerne weiter.
Häufig gestellte Fragen zur Nachlass- Verwaltung bzw. Nachlass-Abwicklung
Die Nachlass-Verwaltung – bzw. Nachlass-Abwicklung umfasst alle Schritte, die nach einem Todesfall erforderlich sind, um den Nachlass ordnungsgemäß zu verwalten und regeln.
Dazu gehören:
- Feststellung der Erben (gesetzliche Erbfolge oder Testament)
- Sicherung des Nachlasses (Wohnung, Wertsachen, Dokumente)
- Ermittlung von Vermögen und Schulden (Bankkonten, Immobilien, Verbindlichkeiten)
- Begleichung von Nachlassverbindlichkeiten (offene Rechnungen, Beerdigungskosten, Grabpflege)
- Beratung/Vertretung bei außergerichtlichen oder gerichtlichen Verfahren/Prozessen
- Auflösung von Verträgen (Mietvertrag, Strom, Telefon, Versicherungen)
- Verteilung der Erbschaft an die Erben
- Steuererklärungen, insb. Erbschaftsteuererklärung beim Finanzamt
Grundsätzlich: Die Erben
Bei einem einzelnen Erben:
- Der Alleinerbe ist allein für die komplette Verwaltung und Abwicklung bis zur vollständigen Erledigung aller Aufgaben verantwortlich
Bei mehreren Erben (Erbengemeinschaft):
- Alle Miterben müssen gemeinsam handeln (Ausnahme: Notfälle)
- Wichtige Entscheidungen erfordern Einstimmigkeit
- Die Verwaltung des Nachlasses kann an einen Miterben übertragen werden
Ausnahme: Testamentsvollstrecker
Wenn der Erblasser im Testament einen Testamentsvollstrecker bestimmt hat:
- Der Testamentsvollstrecker übernimmt die Nachlassabwicklung
- Die Erben können nicht selbst über den Nachlass verfügen
- Der Testamentsvollstrecker handelt im Interesse aller Erben gemäß Testament
Rechtsanwalt / Fachanwalt für Erbrecht
Hilft bei:
- Klärung der Erbenstellung
- Auslegung von Testamenten
- Erbauseinandersetzung bei Erbengemeinschaften
- Pflichtteilsansprüchen
- Erbstreitigkeiten
- Erbscheinantrag
- Nachlass-Verwaltung
- Verfahren/Prozesse
Steuerberater
Hilft bei:
- Erbschaftsteuererklärung
- Bewertung des Nachlasses
- Optimierung der Steuerlast
- Fristen gegenüber dem Finanzamt
- Schenkungssteuererklärung
- Einkommensteuererklärung
Notar
Hilft bei:
- Eröffnung von Testamenten (erfolgt automatisch durch Nachlassgericht)
- Beurkundung von Erbauseinandersetzungsverträgen
- Erbscheinantrag (alternativ zum Nachlassgericht)
Nachlassgericht
Zuständig für:
- Erbscheinerteilung
- Testamentseröffnung
- Entgegennahme von Erbausschlagungen
Weitere Helfer
- Erbschaftsteuererklärung
- Bewertung des Nachlasses
- Optimierung der Steuerlast
Kontakt
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Kompetenzen
How
Erbauseinandersetzung / Erbschaftsstreit
Die Erbauseinandersetzung stellt einen komplexen Prozess dar, der sowohl steuerliche als auch rechtliche Aspekte miteinander …
