Notfallkoffer für Privat-Clients – Vorsorgeprodukt
Unser „Notfallkoffer für Privat-Clients – Vorsorgeprodukt“ (nachfolgend „Notfallkoffer“) ist ein Beratungs- und Begleitangebot für Privatpersonen zur strukturierten Vorbereitung auf Situationen, in denen Sie infolge Krankheit, Unfall oder aus anderen Gründen nicht mehr selbst handlungs- oder entscheidungsfähig sind (z.B. Koma), sowie auf den Todesfall.
Ziel des Notfallkoffers ist es, Ihre persönlichen, rechtlichen, tatsächlichen und organisatorischen Angelegenheiten so zu ordnen, zu erfassen und zu strukturieren, dass von Ihnen bevollmächtigte Personen und Ihre Angehörigen im Ernstfall schnell und rechtssicher handeln können.
Inhalte des Notfallkoffers
- Gegenstand der Leistung
- Abgrenzung des Leistungsumfangs
- Mitwirkungspflichten von Ihnen als Mandant/Mandantin
- Aktualisierung des Notfallkoffers
- Haftung und Hinweise
Leistungsumfang
Im Rahmen des Notfallkoffers erbringen wir insbesondere folgende Leistungen:
- Strukturierte Erhebung Ihrer persönlichen und familiären Situation (z.B. Familienstand, Angehörige, potenzielle Bevollmächtigte).
- Aufnahme der bei Ihnen bestehenden rechtlichen Vorsorgedokumente (z.B. Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Testamente, Erbverträge, Eheverträge, sonstige Verträge).
- Bestandsaufnahme Ihrer wesentlichen Vermögenswerte, Verträge und Verbindlichkeiten (z.B. Bankverbindungen, Versicherungen, Miet- und Darlehensverträge, Arbeitsverträge, Beteiligungen, digitale Konten).
- Identifikation von Regelungslücken und Klärungsbedarf.
- Ausarbeitung eines strukturierten Maßnahmenplans („To-do-Liste“) für den Fall Ihrer Handlungsunfähigkeit und für den Todesfall.
- Definition der im Notfall zu kontaktierenden Personen (Angehörige, Bevollmächtigte, Berater, Ärzte, Versicherer, Banken etc.).
- Festlegung, welche Unterlagen wo aufbewahrt werden und wer worauf zugreifen darf bzw. soll.
- Unterstützung bei der Zusammenstellung relevanter Dokumente (z.B. Personenstandsurkunden, Vorsorgedokumente, Verträge, Versicherungsunterlagen, Konten- und Depotübersichten, Vollmachten, Zugangsdaten/Verweise zu digitalen Accounts).
- Strukturierung und geordnete Ablage der Unterlagen in physischer und/oder digitaler Form, soweit vereinbart.
- Erstellung einer übersichtlichen Dokumenten- und Kontaktliste für Ihre bevollmächtigten Personen und Angehörigen.
- Beantwortung Ihrer Fragen zu den im Notfallkoffer behandelten Themenbereichen.
- Auf Wunsch und nach gesonderter Beauftragung: Abstimmung mit Ihren weiteren Beratern (z.B. Steuerberater, Finanzberater, Versicherungsberater, Notare), insbesondere im Hinblick auf steuerliche, finanzielle oder notarielle Gestaltungen.
- Unterstützung bei der Vorbereitung notarieller Beurkundungen (z.B. Entwurf von Formulierungsvorschlägen, Zusammenstellung relevanter Unterlagen).
- Erstellung einer schriftlichen oder elektronischen Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse, Regelungen und To-dos („Notfallkoffer-Dokumentation“).
- Übergabe der Dokumentation an Sie bzw. weitere Personen; auf Wunsch: Dokumentation von Hinweisen zur sicheren Verwahrung und kontrollierten Zugriffsregelung für Ihre Bevollmächtigten.
Abgrenzung des Leistungsumfangs
- Der Notfallkoffer umfasst keine laufende rechtliche Betreuung im Sinne eines Dauermandats, es sei denn, dies wird ausdrücklich gesondert mit Ihnen vereinbart.
- Steuerliche Beratung, Finanz- oder Anlageberatung sowie medizinische oder psychologische Beratung sind nicht Gegenstand des Notfallkoffers, sofern hierüber keine gesonderte Mandatsvereinbarung mit Ihnen getroffen wird. Soweit im Rahmen unserer Tätigkeit steuerliche Aspekte berührt werden, beschränkt sich unsere Leistung auf die rechtliche Einordnung; eine umfassende steuerliche Gestaltungsberatung erfolgt nur im Rahmen eines gesonderten Mandats.
- Die Maßnahmen- und To-do-Listen stellen Empfehlungen und organisatorische Hilfen dar. Die Umsetzung einzelner Maßnahmen (z.B. Kündigung von Verträgen, Kontenschließungen, Vermögensübertragungen) erfolgt nur, soweit Sie hierfür gesonderte Aufträge erteilen und die erforderlichen Vollmachten und Nachweise vorliegen..
- Die Sicherung, laufende Aktualisierung und physische Verwahrung der Unterlagen obliegt Ihnen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
Mitwirkungspflichten von Ihnen als Mandant/in
- Sie sind verpflichtet, alle für die Bearbeitung erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen und uns über wesentliche Änderungen (z.B. Familienstand, Vermögensstruktur, Wechsel von Banken/Versicherungen, Änderungen von Vorsorgedokumenten) unverzüglich zu informieren.
- Sie tragen dafür Sorge, dass von Ihnen benannte Bevollmächtigte und Angehörige über die Existenz des Notfallkoffers und die Zugriffsmodalitäten informiert werden, soweit dies von Ihnen gewünscht ist.
- Ohne die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen kann eine vollständige und sachgerechte Erstellung Ihres Notfallkoffers nicht gewährleistet werden.
Aktualisierung des Notfallkoffers
- Wir erstellen Ihren Notfallkoffer nach dem bei Mandatserteilung gegebenen Sach- und Rechtsstand. Eine automatische laufende Aktualisierung erfolgt nicht.
- Auf Ihren Wunsch kann eine regelmäßige oder anlassbezogene Überprüfung und Aktualisierung Ihres Notfallkoffers auf Basis einer gesonderten Honorarvereinbarung vereinbart werden.
Haftung und Hinweise
- Unsere Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften sowie den hierzu mit Ihnen getroffenen Vereinbarungen (insbesondere einer ggf. vereinbarten Haftungsbegrenzung , soweit wirksam).
- Die im Rahmen des Notfallkoffers erteilten Hinweise und Empfehlungen basieren auf der aktuellen Rechtslage zum Zeitpunkt der Beratung. Änderungen der Gesetzeslage oder Rechtsprechung nach Abschluss der Beratung werden von uns nur berücksichtigt, wenn eine gesonderte Aktualisierungs- oder Folgebeauftragung erfolgt.
- Soweit wir im Rahmen des Notfallkoffers auf die Notwendigkeit notarieller Beurkundungen oder weiterer fachlicher Beratung (z.B. durch Steuerberater, Ärzte, Psychologen) hinweisen, obliegt die Einholung solcher Leistungen Ihnen, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist.
Häufig gestellte Fragen zum Notfallkoffer
Der Notfallkoffer ist ein Vorsorgepaket für Privatpersonen.
Wir helfen Ihnen, alle wichtigen rechtlichen, finanziellen und organisatorischen Dinge so zu ordnen, dass Ihre Angehörigen und Bevollmächtigten im Ernstfall schnell und rechtssicher handeln können – etwa wenn Sie im Koma liegen oder versterben.
Für jede Person, die sicherstellen möchte, dass im Notfall nicht „im Chaos“ gehandelt werden muss und durch ein solches Vakuum Schäden entstehen.
Besonders sinnvoll ist er für Menschen mit:
- Familie oder Partner,
- Immobilien, Vermögen oder Beteiligungen,
- mehreren Konten, Versicherungen oder digitalen Zugängen,
- konkreten Vorstellungen zu medizinischer Behandlung
- Gewährleistung bestimmter Handlung im Falle des Versterbens.
Wir begleiten Sie Schritt für Schritt:
- Wir erfassen Ihre persönliche und familiäre Situation.
- Wir prüfen, welche Vorsorgedokumente und Verträge bereits vorhanden sind.
- Wir erarbeiten mit Ihnen eine klare To-do-Liste für den Ernstfall.
- Wir helfen bei der geordneten Zusammenstellung und Ablage aller wichtigen Unterlagen.
- Wir beraten Sie rechtlich und gestalten bei Bedarf Ihre Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und letztwilligen Verfügungen (z.B. Testament).
- Wir betreuen auf Wunsch Ihre Kontaktpersonen/Bevollmächtigten
Zum Beispiel:
- Personalausweis-/Passdaten, Geburts- und Familienstandsdaten,
- Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Testament/Erbvertrag, Bestattungsverfügungen, Grabpflegeunterlagen
- Bank- und Depotverbindungen, Versicherungsverträge, Darlehens- und Mietverträge
- Arbeitgeberunterlagen, Unterlagen zu Rentenversicherungsträger
- Beteiligungen, Immobilienunterlagen, Informationen zu Sicherungs-/Alarmsystemen etc.
- wichtige Kontakt- und Zugangsinformationen (z.B. Übersicht zu digitalen Accounts), sensible Daten und Informationen
Sie erhalten beides:
- eine strukturierte, verständliche Maßnahmen- und To-do-Liste,
- und – soweit von Ihnen gewünscht und beauftragt – rechtliche Beratung und Gestaltung (z.B. Entwurf oder Überprüfung von Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen, Testamenten).
Nein.
- Notarielle Beurkundungen (z.B. Erbvertrag, bestimmte Vollmachten) können nur Notare vornehmen. Wir bereiten diese auf Wunsch mit Ihnen vor und stimmen uns mit dem Notar ab.
- Eine umfassende steuerliche Gestaltungsberatung erfolgt nur im Rahmen eines gesonderten steuerlichen Mandats. Im Notfallkoffer geben wir rechtliche Hinweise, weisen aber bei Bedarf auf weiteren steuerlichen Beratungsbedarf hin.
Der Notfallkoffer ist mehr als eine lose Sammlung von Unterlagen:
- Er basiert auf einer strukturierten Bestandsaufnahme und rechtlichen Bewertung.
- Sie erhalten eine klare, praxistaugliche To-do-Liste für den Ernstfall.
- Ihre Vorsorgedokumente werden rechtlich geprüft bzw. gestaltet.
- Sie profitieren von unserer Erfahrung aus vergleichbaren Fällen und von einer rechtssicheren Struktur.
Die To-do-Listen sind zunächst Empfehlungen und Hilfen für Bevollmächtigte und Angehörige.
Konkrete Einzelmaßnahmen, wie z.B.
- Kündigung von Verträgen,
- Schließung von Konten, Überweisungen, Zahlungen
- Umsetzung von Darlehnsverträgen, Schenkungen, Vermögensübertragungen, übernehmen wir nur, wenn Sie uns hierfür gesondert beauftragen und die notwendigen Vollmachten vorliegen.
Nein. Der Notfallkoffer wird auf Basis des aktuellen Stands bei Mandatsbeginn erstellt.
Wenn sich bei Ihnen etwas ändert (z.B. Familienstand, Bankverbindungen, Vermögen, Vorsorgedokumente), informieren Sie uns bitte.
Eine Überprüfung oder Aktualisierung kann jederzeit auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung erfolgen.
Sie stellen uns die nötigen Informationen und Unterlagen vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung und informieren uns über wichtige Änderungen. Nur so kann Ihr Notfallkoffer vollständig und aktuell erstellt werden. Zudem entscheiden Sie, welche Bevollmächtigten und Angehörigen über den Notfallkoffer informiert werden.
Die Verwahrung liegt grundsätzlich bei Ihnen.
Wir geben Ihnen Hinweise zur sicheren Aufbewahrung und dazu, wie Sie Zugriffsrechte für Bevollmächtigte regeln können (z.B. versiegelte Umschläge, zentrale Ablage bei Ihnen zu Hause, ggf. digital). Auf Wunsch können wir gemeinsam festlegen, wer wann Zugriff erhalten soll.
Wir beraten Sie nach aktuellem Recht sorgfältig und nach den gesetzlichen Vorgaben. Unsere Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Regelungen und den mit Ihnen getroffenen Vereinbarungen (einschließlich einer etwaigen Haftungsbegrenzung). Änderungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung nach Abschluss des Mandats werden nur im Rahmen eines separaten Aktualisierungsmandats berücksichtigt.
Das hängt vom Umfang Ihrer Unterlagen und der Komplexität Ihrer Situation ab. In vielen Fällen lässt sich der Grundstock in wenigen Terminen schaffen. Gern besprechen wir im Erstgespräch, wie viel Zeit wir voraussichtlich benötigen.
Die Vergütung richtet sich nach der individuellen Vereinbarung mit Ihnen (z.B. Stundenhonorar). Im Erstgespräch erläutern wir Ihnen transparent, welche Kosten voraussichtlich anfallen und welche Leistungen konkret abgedeckt sind.
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