Nepomuk Graf von Hundt zu Lautterbach, LL.M.
Nepomuk Graf von Hundt zu Lautterbach ist angestellter Rechtsanwalt der Kanzlei CHP Rechtsanwalt & Steuerberater PartG mbB, angehender Fachanwalt für Erbrecht sowie Fachberater für Unternehmensnachfolge. Er berät Unternehmer, Familien und vermögende Privatpersonen in der rechtlichen und steuerlichen Gestaltung der Unternehmens-/Vermögensnachfolge sowie zu geeigneten stiftungsrechtlichen Gestaltungen.
Werdegang
Nepomuk Graf von Hundt zu Lautterbach studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Heidelberg und Bonn und absolvierte sein Rechtsreferendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts München. Nach seiner Zulassung als Rechtsanwalt im Jahr 2023 war er vor dem Wechsel zu CHP zunächst als Rechtsanwalt bei einer Münchener Rechtsanwaltsgesellschaft tätig, wo er Mandanten schwerpunktmäßig in der Unternehmens- und Vermögensnachfolge, der steuerorientierten Struktur- und Gestaltungsberatung sowie im Unternehmenssteuerrecht beriet. Berufsbegleitend absolvierte er den Masterstudiengang „Erbrecht & Unternehmensnachfolge“ (LL.M.) an der Universität Münster. Seit 2025 verfügt er über die theoretischen Fachkenntnisse für die Zulassung als Fachanwalt für Erbrecht und ist seit 2026 Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.).
Schwerpunkt und Spezialisierung
- Unternehmens- /Vermögensnachfolge
- Steuerorientierte Gestaltungsberatung
- Erbrecht/Erbfallgestaltung
- Stiftungsrecht
Sprachen
- Deutsch
- Englisch
Kompetenzen
Nepomuk Graf von Hundt zu Lautterbach, LL.M.
Nepomuk Graf von Hundt zu Lautterbach, LL.M.
Rechtsanwalt
Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)
0897491480
neh@chp-steuern.de