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Probesterben: Hält Ihre Nachfolgeplanung dem Ernstfall stand?

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  •  vorweggenommene Erbfolge
  9. September 2026
  Update: 10. September 2026

Probesterben: Hält Ihre Nachfolgeplanung dem Ernstfall stand?

Was wäre, wenn Sie gestern verstorben wären? Wer könnte heute handeln? Wer würde Ihr Vermögen erhalten? Und würde tatsächlich das eintreten, was Sie zu Lebzeiten geplant haben? Unangenehme Fragen. Gerade für Unternehmer und vermögende Privatpersonen können die Antworten jedoch ausgesprochen wertvoll sein.

Genau darum geht es beim sogenannten „Probesterben“: Der eigene Erbfall wird zu Lebzeiten simuliert – als Stresstest für die bestehende Nachfolgeplanung.

Der Erbfall als Generalprobe

Am Anfang steht eine möglichst vollständige Bestandsaufnahme. Erfasst werden Immobilien, Unternehmensbeteiligungen, Bank- und Depotvermögen, Versicherungen, Verbindlichkeiten und gegebenenfalls Auslandsvermögen.

Gleichzeitig betrachten wir die familiären Verhältnisse und sämtliche relevanten Dokumente: Testamente und Erbverträge, Eheverträge, Gesellschaftsverträge, Vollmachten sowie bereits erfolgte Schenkungen.

Dann wird es ernst – zumindest auf dem Papier: Wir unterstellen, der Mandant verstirbt heute.

Der Erbfall wird nun konsequent durchgespielt. Wer wird Erbe? Wer erhält welche Vermögenswerte? Welche Pflichtteilsansprüche entstehen? Was passiert mit Gesellschaftsanteilen? Ist der Ehegatte versorgt? Wer ist nach dem Tod überhaupt handlungsfähig? Wie hoch ist die voraussichtliche Erbschaftsteuer – und steht genügend Liquidität zur Verfügung, um sie zu bezahlen?

Am Ende folgt der entscheidende Soll-Ist-Vergleich: Was wollte der Mandant erreichen – und was würde tatsächlich passieren?

Wenn aus vermeintlicher Vorsorge plötzlich ein Problem wird

Die Ergebnisse können überraschen.

Ein Klassiker: „Ich habe doch ein Testament – also ist alles geregelt.“ Leider meist nicht. Häufig stammt das Testament aus einer Zeit, in der Vermögen, Familie oder Unternehmen völlig anders strukturiert waren. Oder die gewählte Formulierung führt rechtlich nicht zu dem Ergebnis, das der Erblasser vor Augen hatte. Auch Pflichtteilsansprüche werden regelmäßig unterschätzt. Ein Kind zu enterben bedeutet beispielsweise grundsätzlich nicht, dass es leer ausgeht – der Pflichtteil bleibt als Geldanspruch bestehen.

Besonders brisant sind Liquiditätsprobleme.

Wer ein beträchtliches Immobilien- oder Unternehmensvermögen hinterlässt, hinterlässt nicht automatisch das nötige Bargeld. Werden Erbschaftsteuer und Pflichtteile fällig, kann erheblicher Finanzierungsbedarf entstehen. Im ungünstigsten Fall müssen Immobilien oder Beteiligungen verkauft werden, obwohl genau deren Erhalt das Ziel der Nachfolgeplanung war.

Konfliktpotenzial birgt auch die vermeintlich gerechte Verteilung. Drei Kinder erben gemeinsam eine Immobilie: eines möchte verkaufen, eines vermieten, das dritte selbst einziehen. Was auf dem Papier fair aussieht, kann der Beginn einer langwierigen Auseinandersetzung sein.

Bei Unternehmern kommt eine weitere Ebene hinzu: Testament und Gesellschaftsvertrag müssen zusammenpassen. Andernfalls kann die gewünschte Unternehmensnachfolge ins Leere laufen oder zumindest erheblich erschwert werden. Auch steuerliche Begünstigungen für Betriebsvermögen sollten nicht schlicht vorausgesetzt, sondern anhand der konkreten Verhältnisse geprüft werden.

Probleme erkennen, solange sie noch lösbar sind

Der entscheidende Vorteil der Erbfallsimulation liegt auf der Hand: Der Mandant lebt, erkennt die Probleme und kann handeln.

Je nach Ergebnis können testamentarische sowie gesellschaftsrechtliche Regelungen angepasst, lebzeitige Übertragungen geprüft, Freibeträge planvoll genutzt, Liquidität für den Erbfall vorgesehen oder Unternehmens- und Vermögensstrukturen neu geordnet werden. Ebenso können Testament, Gesellschaftsvertrag, Ehevertrag und Vollmachten aufeinander abgestimmt werden. Bei komplexeren Nachlässen kommt zur Vermeidung von Erbstreitigkeiten die Anordnung einer Testamentsvollstreckung in Betracht.

Dabei geht es nicht allein um Steueroptimierung. Eine gute Nachfolgeplanung soll Vermögen erhalten, Handlungsfähigkeit sichern und möglichst verhindern, dass die nächste Generation über das streitet, was die vorherige Generation aufgebaut hat.

Unsere Empfehlung: Machen Sie den Stresstest

Wer über Unternehmensbeteiligungen, mehrere Immobilien oder größeres Privatvermögen verfügt, sollte sich deshalb nicht mit der Frage zufriedengeben: „Habe ich ein Testament?

Die wichtigere Frage lautet: Funktioniert meine gesamte Nachfolge so, wie ich es mir vorstelle, wenn ich morgen nicht mehr entscheiden kann?

Lassen Sie den Erbfall deshalb zu Lebzeiten einmal vollständig durchspielen und Ihre Nachfolge regelmäßig überprüfen – insbesondere nach größeren Veränderungen in Familie, Vermögen oder Unternehmen.

Denn beim Probesterben darf man böse Überraschungen erleben. Beim echten Erbfall besser nicht.

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